2. September 2008

Datenschutzskandal und keine Ende: Illegaler Handel bei Meldeämtern

Berlin/Kiel (ger) leadspacer8c german-id-card Im Datenschutzskandal ist kein Ende in Sicht. Vergangene Woche berichtete die TAZ über den illegalen Handel von Adressmittlern mit Daten der Meldeämter in mindestens acht Fällen. Bis zu 72 Millionen Datensätze seien dabei jeweils betroffen.

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Personalausweis Bundesministerium des Innern PD
Wie die TAZ am vergangenen Freitag berichtete, haben sich in mindestens acht Fällen private Unternehmen Zugang zu Melderegisterdaten verschafft und dabei mehrere Millionen Datensätze deutscher Bürger gespeichert und weiterverkauft bzw. illegal genutzt.

Diese Firmen fungieren als sogenannte Adressmittler: Wartet etwa eine Bank auf die Rückzahlung eines Kredits, schaltet sie eine solche Firma ein. Diese nimmt dann Kontakt mit den Meldeämter durch eine einfache Melderegisterauskunft auf, um den Aufenthaltsort des säumigen Zahlers herauszufinden und die Daten der Bank zur Verfügung zu stellen. Dabei dürfte aber nur die Bank diese Daten speichern und weiterverwenden

Nach Angaben der TAZ handeln mehrere Unternehmen jedoch rechtswidrig mit Millionen dieser Melderegisterdaten. Das bestätigten auch mehrere Landesinnenministerien der TAZ. Statt die Angaben nach Erhalt nur dem Auftraggeber, also der Bank, weiterzuleiten, behalten die Vermittler sie in eigenen Datenbanken, zum Teil bis zu 72 Millionen Datensätze.


Mit dieser Nachricht und dem Datenhandelskandal bei Callcentern wird es vorerst unwahrscheinlich, dass das im Rahmen der Förderalismusreform 2006 geplante zentrale Bundesmelderegister (BMR) in absehbarer Zeit Form annimmt. Das BMR soll das die zentrale Datenbank für die derzeit 5.238 Meldebehörden auf lokaler Ebene bilden. Aufgenommen werden sollen dort neben den bisherigen Melderegisterdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Familienstand auch Informationen über die Religionszugehörigkeit, den Waffenschein und die Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit. Ebenso soll die umstrittene Steueridentifikationsnummer im BMR abgelegt werden.

Hessen und Brandenburg haben inzwischen ihre Meldeämter vor den illegalen Praktiken der Adressmittler gewarnt. Der europaweit tätige Adressmittler Riser verurteilte indes die vermeintlichen Parallelregister. Er begrüße “den Schritt der Innenministerien hin zu einem effektiveren Schutz von personenbezogenen Daten”, sagte Geschäftsführer Arno Fuchs.

Autor: Peter Ulber
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