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Sa, 5. Juli 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006 |
Der genetische FingerabdruckVaterschaftstests, die Identifikation von Unfallopfern und nicht zuletzt moderne kriminaltechnische Ermittlungsarbeit wären ohne den DNA-Test zum Teil unvorstellbar. Ein Überblick zu Recht und Technik.
Autor(en): Peter Ulber. Letzte Änderung am: 19.01.2002.
Betrifft: Deutschland und Ozeanien.
Vaterschaftstests, die Identifikation von Unfallopfern und nicht zuletzt moderne kriminaltechnische Ermittlungsarbeit wären ohne den DNA-Test zum Teil unvorstellbar. Die Debatte, die sich vor allem um den letzten Punkt, um die Anwendung im kriminologischen Bereich, entzündet hat, wird allzu oft allein mit Polemik und Rethorik geführt. Nur schwer sind die darin versteckten Ansichten und Argumente zu entdecken, was nicht zuletzt am mangelnden Hintergrundwissen der Leute liegt. Wir setzen uns für eine sachliche Diskussion dieser ernsten Thematik ein und bieten Euch deshalb an dieser Stelle den nötigen Background an.
Die DNA kannn man sich als einen etwa 2 langen Faden vorstellen, der zu einem Knäuel zusammengewickelt ist. Nur zur Bildung von Proteinen wird er kurzfristig auseinandergefitzt. In jeder der ca. 1.000.000.000.000. menschlichen Zellen gibt es so einen Knäuel. Und auf jedem einzelnen davon ist der gesamte genetische Code gespeichert. Die Grundbausteine der DNA sind die Nukleotide, welche zu einer Doppelhelixstruktur verknüpft sind. Ein Nukleotid besteht aus einem Zuckermolekül, einem Phosporsäurerest und einer der 4 DNA-Basen. Die 4 Basen, namentlich Thymin, Adenin, Cytosin und Guanin, verknüpfen über Wasserstoffbrücken die beiden perlenartigen Stränge der DNA zu der bereits erwähnten wendeltreppenartigen Doppelhelix (Abb 1). Der Witz dabei ist, daß sich jeweils nur zwei Basen miteinander verbinden können: Thymin mit Adenin sowie Cytosin mit Guanin. Die Phosphoratome der Phosphatengruppen wurden rot dargestellt, Sauerstoff gelb, Wasserstoff blau, und Kohlenstoff dunkelgrau. Die Atome der Basen in der Mitte der Helix sind hellgrau dargestellt.(aus "Molekulare Genetik" von Rolf Knippers)
Läuft man jetzt entlang des einen Stranges der Doppelhelix und schaut sich die jeweiligen Basen an, dan weiß man genau, welche Basen auf der anderen Seite liegen müssen. Diese Anordnung, in der die Basenfolge der einen Seite die Basenfolge der anderen Seite bestimmt, nennt man komplementär:
Wählt man jetzt an einer charakteristischen Stelle der DNA-Helix ein Abschnitt mit einer Länge von z.B. 50 Basenpaaren aus, dann erhält man eine ganz bestimmte Abfolge der 4 Basen. Wiederholt man dieses Verfahren an ca. 20 anderen Stellen der DNA einer Person (die Gesamtlänge der DNA beträgt beim Menschen pro Zelle 2 Meter), dann bekommt man einen für genau diese Person individuellen Code (Abb. 2). Vergleicht man diesen Code mit dem einer zweiten Person, von der man an genau denselben charakteristischen DNA-Stellen die Basenpaare protokolliert hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit (bei ausreichender Länge und Anzahl der Prüfstellen), daß beide genau denselben Basencode haben, gleich null. Wir haben damit einen für jeden einzelnen Menschen individuell charakteristischen genetischen Fingerabdruck, der ihn in 100% der Fälle identifizieren kann.
Die genommene Probe wird ca. 2-3 Tage im Trockenschrank der Aservatenkammer getrocknet und anschließend in das zuständige Labor geschickt. Folgende Angaben werden zusätzlich zur DNA-Probe unter Wahrung des Datenschutzes mitgeschickt:
Im Labor wir zunächst ein geeigneter ca. 2 Meter lange DNA-Faden mit bestimmten Schneideenzymen in hunderte von Bruchstücken verschiedener Länge zerlegt. Um diese Bruchstücke zu sortieren, werden sie in den Schlitz eines Gels gefüllt und unter Strom gesetzt (Elektrophorese). Kleine DNA-Stücke wandern schneller zum elektrischen Pluspol als große; nach einigen Stunden sind so alle Fragmente ihrer Länge nach angeordnet. Hier ist das Beladen eines Acrylamidgels dargestellt. Die Proben werden gerade mit einer Hamilton-Pipette in die Taschen gegeben. Sobald alle Taschen beladen sind, wird ein elektrischer Strom angelegt, der zur Auftrennung der Moleküle im Gel führt.(Institut für Immungenetik Universitätsklinikum Charité, Medizinische Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin) Jetzt müssen charakteristische Stellen an der DNA ausfindig gemacht werden. 1985 fand Alec Jeffries die ersten sogenannten VNTRs (variable number tandem repeats)und entwickelte die ersten "DNA Fingerprints". Dabei sind besonders die STRs (short tandem repeats, Länge von 100 - 400 Basenpaare) von Bedeutung. Sie heißen short tandem repeats, da sie kurz (short) sind, aus einer sich immer wiederholenden Grundeinheit bestehen (repeat), so wie sich bei einem Tandem eben Sattel und Pedale wiederholen. Es gibt Hunderte solcher DNA-Abschnitte, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind und somit für kriminologische Anwendungen geeignet sind. DNA-AnalyseMan taucht das Gel mit der sortierten DNA in eine Lösung, die ebenfalls DNA enthält, und zwar sehr kurze DNA-Stücke - sogenannte Sonden. Die Basen der Sonden-DNA werden von den entsprechenden komplementären Basen der DNA-Fragmente im Gel angezogen. Weil die DNA an sich farblos ist, haben wir jetzt nur eine milchig weiße Flüssigkeit. Um die Basen-Sequenz sichtbar zu machen, werden daher die angedockten Sonden durch eine Farbreaktion sichtbargemacht; es entsteht ein Muster dünner farbiger Streifen - der genetische Fingerabdruck. Je mehr Streifen der genetischen Fingerabdrücke zweier Menschen übereinstimmen, desto näher sind diese miteinander verwandt. Der genetische Fingerabdruck jedes Menschen setzt sich je zur Hälfte aus dem Streifenmuster der Mutter und des Vaters zusammen; nur eineiige Zwillinge haben dieselben genetischen Fingerabdrücke.
Mit dem Erfolg der Ermittlungen im Fall der 11jährigen Christina Nytsch beginnt auch die Geschichte der DNA-Analyse-Datei (DAD). Denn nur so läßt sich die DNA-Analyse wirklich effektiv einsetzen. Angenommen, alle Bundesbürger wären in der DAD gespeichert, dann bräuchte man nur noch die Spuren an einem Tatort mit dieser Datei vergleichen und schon hätte man den Kreis der Verdächtigen auf vielleicht ein Dutzend eingegrenzt. In der seit dem 17.04.1998 bestehenden DNA-Analyse-Datei sind inzwischen ca. 130.000 Datensätze gespeichert. Zwischen 1998 und 2001 konnten durch die DNA-Analyse 1761 Tatverdächtige ermittelt werden. In weiteren 986 Fällen gelang es, Spuren zusammenzuführen und dadurch Tatzusammenhänge festzustellen. Zu jeder siebten eingegebenen Spur konnte ein Treffer erzielt werden. Gemäß einem am 3.12.1998 gefassten Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt sind bei Personen-vergleichsproben fünf Merkmalsysteme zu erfassen. Bei Spuren besteht ebenfalls die grundsätzliche Forderung nach fünf Merkmalsystemen, in Ausnahmefällen – abhängig von der statistischen Wahrscheinlichkeit des Vorkommens einer solchen Merkmalskombination – reichen auch drei Merkmalssysteme aus. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wird bei Erwachsenen nach 10 Jahren, bei Jugendlichen nach 5 Jahren festgestellt, ob Daten zu löschen oder zu berichtigen sind.
Vielen geht diese DNA-Analyse-Datei noch immer nicht weit genug. So wird zum Beispiel auf der Webseite
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