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DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006

Chiptechnik

Biometrische Merkmale in Paß und Personalausweis

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 gestattet die Aufnahme von weiteren biometrischen Merkmalen in Paß und Personalausweis. Seitdem wurden diverse Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben und Pilotprojekte durchgeführt.
Autor(en): Peter Ulber.  Letzte Änderung am 17.01.2004. Lokalisation: Deutschland


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