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Fr, 3. September 2010
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008 |
08.10.2004
Netzaktivist wegen Hyperlinks verurteilt
Stuttgart
Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Netzkünstler und -aktivisten Alvar Freude wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda. Freude hat im Rahmen einer Dokumentation Links zu entsprechenden Seiten gesetzt.
Am gestrigen verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den Netzkünstler und -aktivisten
Alvar Freude engagiert sich gegen Sperrungsverfügungen in Nordrhein-Westfalen, die sich gegen rechtsradikale Internetseiten richten. Er dokumentiert die Maßnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf, organisiert Unterschriftenaktionen gegen diese vermeintliche Zensur und versucht mit der Satire
Dieser satirische Protest sorgte schließlich für die Strafanzeige. Das Verfahren wurde vor gut einem Jahr durch ein Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft eingeleitet. Der Vorwurf: Freude helfe mit den Hyperlinks bei der Zugänglichmachung verfassungsfeindlichen Materials. Alvar Freude betonte indes, daß seine Dokumentation auf Dies sah das Gericht anders. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist allein schon durch die Verlinkung der Tatbestand der vorsätzlichen Beihilfe zur Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda erfüllt. Für Freude ist dieser Schluß unerständlich. Für ihn stellen sich zwei grundsätzliche Fragen: "Verbreiten Hyperlinks fremde Inhalte oder sind sie eher eine Art neutraler Literaturhinweis? Und: Falls Links einer Verbreitung gleich kommen sollten, dürfen sie dann im Kontext eines Berichtes über das Zeitgeschehen oder in einer Satire stehen?" Freudes Rechtsanwalt Thomas Stadler kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, Rechtsmittel einzulegen. Damit geht die Frage nach der Strafbarkeit von Hyperlinks nun an das Landgericht oder Oberlandesgericht Stuttgart.
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