bild.png schrift.png
times miniwahr prolesviertel kastanienbaum innerepartei
 
Sa, 11. Oktober 2008
Impressum   de : en : fr
HTTP ist unsicher,
benutzen Sie HTTPS!
(SSL und Datenschutz)
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008
28.04.2005
Fußfessel für Arbeitslose?
Frankfurt/M.* Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) hat mit einer mißverständlichen Pressemitteilung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Langzeitarbeitslosen hat für Verwirrung gesorgt.
em_sender.jpg

Seit Mai 2000 testet die hessische Justiz die elektronische Fußfessel, auch elektronisch überwachter Hausarrest oder neudeutsch Electronic Monitoring genannt, im Rahmen eines Pilotprojektes zur Kontrolle von Bewährungsauflagen. Bis Januar 2005 nahmen insgesamt 175 Personen an der Studie teil. Dabei fallen bei den im Januar teilnehmenden 18 Probanden monatliche Kosten von jeweils 60 Euro an. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent, wobei nur ca. die Hälfte aller potentiellen Teilnehmer nach eingehender Prüfung zugelassen wird.

Die dazu am 10. März diesen Jahres veröffentlichten Pressemitteilung des externerLinkhessischen Justizministeriums hat bei Politikern aller Fraktionen sowie bei Bürgerrechtlern und Datenschützern zu heftigen Reaktionen geführt. In dem Papier lobt Wagner auf die Erfolge des Pilotprojektes und verweist auf weitere Anwendungsmöglickeiten der Fußfessel:

"Hessen hat neue Wege beschritten, um die Sicherheit der Bevölkerung und die Resozialisierung von Straftätern zu verbessern. Die elektronische Fußfessel hat sich in den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut bewährt.

Mit Hilfe der Technik wird dem Verurteilten jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat. Bei einem Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte Strafe verbüßen. Die elektronische Fußfessel setzt bei den Straftätern Motivationen und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten.

Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden."

Der umstrittene Satz (fett) wurde nach ersten Protesten von Bürgerrechtlern, insbesondere des Leipziger Aktionsbündnis "Soziale Gerechtigkeit - Stoppt den Sozialabbau" korrigiert:

"Die elektronische Fußfessel bietet damit auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden."

Mit dieser neuen Version der Pressemitteilung ging Wagner nun in die Offensive: "Die Idee, die elektronische Fußfessel für Langzeitarbeitslose zu fordern, ist absurd." Ein entsprechende Auslegung seiner Pressemitteilung sei eine "grobe Verfälschung", so der Justizminister.

Dieses Ausweichmanöver ist in Frage zu stellen, bedenkt man die gegenwärtige Verfahrensweise des elektronisch überwachten Hausarrest (EM). Im Rahmen des hessischen Pilotprojektes wird EM eben zur Kontrolle von Bewährungsauflagen eingesetzt. Das heißt, bereits jetzt wird EM bei Bewährungsstrafen angewendet, unabhängig davon, ob der Betroffene langzeitarbeitslos ist und suchtkrank war.

Das Wörtchen 'auch' in der Pressemitteilung deutet aber auf eine Ausweitung von EM auf andere Personengruppen hin. Vielmehr wollte Wagner aber laut des Pressesprechers des Justizministeriums, Stefan Fuhrmann, lediglich betonen, daß sich der Einsatz von EM insbesondere bei verurteilten Langzeitarbeitslosen bzw. therapierten Suchtkranken empfiehlt.

-- Peter Ulber --

druckansicht rss kommentartop
Ihre Meinung zu diesem Artikel [ alle Kommentare zu diesem Artikel im Forum ]
Anzeige
Letzte Nachrichten zum Thema:
Berlin/Kiel * Im Datenschutzskandal ist kein Ende in Sicht. Vergangene Woche berichtete die TAZ über den illegalen Handel von Adreßmittlern mit Daten der Meldeämter in mindestens acht Fällen. Bis zu 72 Millionen Datensätze seien dabei jeweils betroffen. [02.09.2008]
Washington D.C. * Wie die Washington Post gestern berichtete, hat das US-Heimatschutzministerium unter Verschluß gehaltene Zoll-Richtlinien veröffentlicht: Demnach darf der US-Zoll auch ohne konkreten Verdacht Laptops und Speichermedien durchsuchen und konfiszieren. [02.08.2008]
Berlin * Die Bundesregierung hat am 23. Juli den neuen, biometrischen Personalausweis in Scheckkartenform für 2010 beschlossen. Auf Wunsch werden Fingerabdrücke aufgenommen; und der Ausweis kann zudem als digitaler Identitätsnachweis (eID) verwendet werden. [27.07.2008]

BERICHTE IN MINIWAHR:
Thomas Mayer am 06.09.2007
Immer mehr Details zu den geplanten Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt werden bekannt. Eine kurze Übersicht über die rechtlichen und technischen Aspekte des als Remote Forensic Software (RFS) bezeichneten Programms.
Peter Ulber am 12.09.2003
Wir wollen den 2. Jahrestag der Terroranschläge in den USA zum Anlaß nehmen, uns das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 ansehen.
Peter Ulber am 22.11.2002
Ein Jahr nach den Terroranschlägen von New York führten wir eine Umfrage zum Thema 'Privatsphäre und Datenschutz' durch. Wir befragten dazu 55 Personen auf dem Münchner Marienplatz zu Ihrer Meinung zur Terrorismusbekämpfung.


cc_by-nc-sa_3.0     Valid HTML 4.0!    Valid CSS!    CAcert secured