![]() |
![]() |
|||||||||||||||
|
||||||||||||||||
|
Fr, 16. Mai 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006 |
11.05.2006
Urheberrecht vs. Informationsfreiheit
Deutschland
Mit dem Hinweis auf urheberrechtlich geschützte Daten wurde nun einem Journalisten der Zugriff auf Teile des Prüfberichts zu Wahlmaschinen in Deutschland verweigert.
Dem Autor Richard Sietmann, der für den Heise-Verlag einen Artikel zu elektronischen Wahlmaschinen recherchierte, wurde die vollständige Akteneinsicht zu Daten des Herstellers solcher Geräte verweigert. Einen entsprechenden Antrag lehnte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ab, stattdessen sollte der Journalist nur den Prüfbericht einsehen dürfen, nicht jedoch die Anlagen dazu. Die Prüfung ist nach der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlgV) vorgeschrieben. Nedap, der Hersteller von Wahlmaschinen, lehnte jedoch einen vollständigen auf die Daten der Geräte ab, die bei der letzten Bundestagswahl in 2200 von rund 80000 Wahlbezirken testweise eingesetzt wurden.
Begründet wurde die Ablehnung mit
Da es sich allerdings um die Funktionssicherheit von Wahlmaschinen handelt, steht dem allerdings noch eine weitere Vorschrift entgegen: Die Bundeswahlordnung, insbesondere
![]() |
|
||||||||||||||