bild.png schrift.png
times miniwahr prolesviertel kastanienbaum innerepartei
Sa, 5. Juli 2008
Impressum   de : en : fr
HTTP ist unsicher,
benutzen Sie HTTPS!
(SSL und Datenschutz)
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006
14.07.2006
Kampagne gegen Urheberrechtsreform
Berlin* Die Verbraucherschutzzentralen fordern von der Bundesregierung eine Überarbeitung des Entwurfs zum neuen Urheberrecht. Gleichzeitig mahnen sie einige Vertreiber digitaler Medien wegen Verstößen gegen den Verbraucherschutz ab.
home_taping.png

Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (vzbv) greifen nun aktiv in die Diskussion um die Reform des Urheberrechts ein, da sie durch den gegenwärtigen Entwurf eine Entrechtung der Verbraucher sehen. Sie rufen zu einer Brief- und Emailaktion auf, die die Bundestagsabgeordneten für das Thema sensibilisieren soll.

Ein Musterbrief liegt hierzu in allen Verbraucherzentralen aus und ist auch online verfügbar. Ziel ist es, Lobbying im Sinne der Verbraucher zu betreiben und dem Lobbying der Musikindustrie entgegenzuwirken. Damit soll das Recht auf Privatkopien erhalten und eine Kriminalisierung von Verbrauchern als Raubkopierer verhindert werden. Dies wird auch durch eine Studie des vzbv untermauert, die aufzeigt, dass "Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht [...] die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum" machen, wie es Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand, formulierte.

Infolge dieser Tendenzen hat sich der vzbv auch entschlossen, Anbieter von Software und Musikdateien abzumahnen, namentlich wurden Apple mit dem Dienst externerLinkiTunes, die Deutsche Telekom AG (T-Com) u.a. mit externerLinkMusicload, externerLinkNero und externerLinkciando genannt.

  • Beim iTunes Music Store wird angemahnt, dass gekaufte Dateien nicht auf Abspielgeräten der Konkurrenz funktionieren, Verkauf und Weitergabe der Dateien nicht gestattet wird, technische Schutzmaßnahmen nicht umgangen werden dürfen und die Vertragsbedingungen einseitig zu Lasten der Kunden geändert werden.
  • Bei der T-Com sind nach Ansicht der Verbraucherschutzzentralen die Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend, insbesondere bei Musicload seien die Geschäftsbedingungen verteilt und mit vielen Querverweisen überfrachtet.
  • Nero verpflichtet die Nutzer, die Originaldatenträger und Sicherheitskopien an einem gesicherten Ort aufzubewahren und die Firma bei einem Verkauf der Software schriftlich zu informieren.
  • Besondere Aufmerksamkeit verdient der Fall des E-Book-Händlers ciando: Ein Weiterverkauf der Daten ist verboten und ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Nutzer nach erfolgtem Download nicht möglich.

Deshalb fordern die Verbraucherschützer konkret:

  • Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
  • Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
  • Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.
-- Thomas Mayer --

druckansicht rss kommentartop
--- Anzeige ---
Anzeige
Letzte Nachrichten zum Thema:
New Heaven * Scott McCollough, Rechtsberater beim texanischen Internetprovider Data Foundry warnte auf der letztwöchigen CFP-Konferenz (Computers, Freedom, and Privacy) in New Haven vor den Folgen der sogenenannten Deep-Packet-Inspection für den Datenschutz. [27.05.2008]
Internet * Die Mozilla-Foundation will zukünftig in großem Umfang Daten (Browser-Cache, Konfiguration und Lesezeichen) der Nutzer ihrer beiden Produkte Firefox und Thunderbird sammeln. Diese möchte Mozilla dann für jeden öffentlich verfügbar machen. [16.05.2008]
Berlin * Das in Deutschland bei Studenten äußerst beliebte Online-Netzwerk studiVZ hat am 20. Dezember seine Datenschutzbestimmungen geändert. Doch was genau ist anders geworden. Welche Daten werden von mir gespeichert? Für welchen Zweck werden sie verwendet? [28.12.2007]

BERICHTE IN MINIWAHR:
Peter Ulber am 04.06.2006
Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Kraft getreten. Seitdem können interessierte Bürger Einsicht in amtliche Informationen der Bundesbehörden nehmen. Wie kam es dazu? Und was haben die Bürger davon?
Stefan Strauss am 23.02.2005
Der österreichische Kreditschutzverband (KSV) hat eine österreichweite zentrale Datenbank, in der alle auffälligen Kunden aus dem Telekombereich erfasst werden sollen, in Betrieb genommen. Mit dieser Maßnahme soll der Kleinbetrug bekämpft werden.
Thomas Mayer am 22.01.2005
Die Fußball-WM 2006 in Deutschland wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, so das Credo, das vor der Öffentlichkeit im Vorfeld ausgebreitet wird. Doch was bedeutet das für die Fans?

NEUSPRECH GLOSSAR:
  • ISP, Internet Service Provider


Some Rights Reserved     Valid HTML 4.0!    Valid CSS!    CAcert secured