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Do, 16. Oktober 2008
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DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008
16.11.2006
Forderungen zum neuen Internetrecht

tkueberw.jpg Deutschland*Während der Bundestag über einen Regierungsentwurf zum neuen Telemediengesetz berät, befürchten viele Datenschutzorganisationen eine Absenkung des Datenschutzniveaus im Internet. Mit einem eigenen Gesetzentwurf möchten sie dagegensteuern.

Die Veröffentlichung der Sucheingaben von 600.000 Menschen durch das Internetunternehmen AOL hat die besondere Dringlichkeit eines verbesserten Datenschutzes im Internet in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Den 20 Mio. Datensätzen ließen sich Namen, finanzielle Informationen, Krankheiten, Informationen über das Sexualleben, teilweise sogar ganze Lebensschicksale entnehmen. Ein Missbrauch solcher Informationen durch Kriminelle liegt nahe (z.B. für Einbrüche, Erpressung, Identitätsdiebstahl, Kontakte Pädophiler zu Minderjährigen, Stalking).

Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist. Dies ist derzeit nicht gewährleistet: Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von Emails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren.

Angesichts dessen ist es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste so wenige persönliche Daten wie möglich verarbeiten und dass Nutzer über den Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden können. Weitere Forderungen aus Verbrauchersicht betreffen eine höhere Transparenz der Datenverarbeitung und die Sicherung der Meinungsfreiheit im Internet. In jedem Fall müssen die in den aktuellen Gesetzesentwürfen vorgesehenen Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus verhindert werden.

Unterstützt wird die Aktion von folgenden Gruppen:

Erarbeitet hat die Forderung der Jurist Patrick Breyer, der auch Holger Voss bei dessen erfolgreichen Klage gegen T-Online vertreten hat.

-- Thomas Mayer --

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