bild.png schrift.png
times miniwahr prolesviertel kastanienbaum innerepartei
 
Sa, 11. Oktober 2008
Impressum   de : en : fr
HTTP ist unsicher,
benutzen Sie HTTPS!
(SSL und Datenschutz)
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008
12.01.2007
Kreditkartendaten: Rasterfahndung oder nicht?
Halle* Bei Ermittlungen gegen Abonnenten einer Website, die Kinderpornografie anbietet, wurden Kreditkartenunternehmen beauftragt, Kundendaten nach bestimmten Merkmalen zu überprüfen. Über die Rechtmäßigkeit wird nun intensiv diskutiert.
bankgeheimnis.jpg

Im Rahmen der Ermittlungen gegen Nutzer einer Website hat die Staatsanwaltschaft Halle und das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt Kreditkartenunternehmen gebeten, ihre Daten nach bestimmten Geldtransaktionen zu durchsuchen. Es ging um die Überweisung einer definierten Geldsumme auf ein bestimmtes Konto im Ausland. Dadurch sollten die Kunden überführt werden.

Nach externerLink$98b der Strafprozessordnung (StPO) muss eine Rasterfahndung durch einen Richter angeordnet werden, was in diesem Fall nicht geschehen ist. Fraglich ist nun, ob eine Rasterfahndung nur dann gegeben ist, wenn die Staatsanwaltschaft selbst die Daten durchsucht, in diesem Fall also, wenn die Fahnder die Transaktionsdaten aller Kreditkarten (in Deutschland: 22 Mio.) nach dem Merkmal ausgewertet hätten, oder ob bereits die Überprüfung der Daten durch die Unternehmen selbst eine Rasterfahndung darstellt. In diesem Fall wäre das Vorgehen widerrechtlich erfolgt.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hält dieses Vorgehen für rechtmäßig, da zum einen das Merkmal, nach dem gesucht wurde, selektiv genug war, um Falschverdächtigungen nahezu auszuschließen, zum anderen aber die Strafverfolger keinen Zugriff auf die Daten anderer Kunden der Kreditkartenunternehmen erhalten hätten. Er kritisiert jedoch andere Formen der Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaften auf Bankdaten, wie die Aufforderung der Polizei an Banken, bestimmte Verhaltensweisen als Geldwäscheverdacht an sie weiterzuleiten.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert das Vorgehen als "Outsourcing" der Rasterfahndung und werde die juristischen Folgen dieser Maßnahme genau überprüfen. Der düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter hat beim zuständigen Amtsgericht Halle eine Feststellungsklage eingereicht, mit deren Hilfe er erreichen will, dass das Vorgehen der Ermittler als rechtswidrig behandelt werden soll.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die Durchsuchung. Deren Vorsitzender Konrad Freiberg warnte davor, dass eine anderweitige Beurteilung durch das Amtgericht Halle "ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia" darstellen würde.

-- Thomas Mayer --

druckansicht rss kommentartop
Ihre Meinung zu diesem Artikel [ alle Kommentare zu diesem Artikel im Forum ]
Anzeige
Letzte Nachrichten zum Thema:
Berlin/Kiel * Im Datenschutzskandal ist kein Ende in Sicht. Vergangene Woche berichtete die TAZ über den illegalen Handel von Adreßmittlern mit Daten der Meldeämter in mindestens acht Fällen. Bis zu 72 Millionen Datensätze seien dabei jeweils betroffen. [02.09.2008]
Washington D.C. * Wie die Washington Post gestern berichtete, hat das US-Heimatschutzministerium unter Verschluß gehaltene Zoll-Richtlinien veröffentlicht: Demnach darf der US-Zoll auch ohne konkreten Verdacht Laptops und Speichermedien durchsuchen und konfiszieren. [02.08.2008]
Berlin * Die Bundesregierung hat am 23. Juli den neuen, biometrischen Personalausweis in Scheckkartenform für 2010 beschlossen. Auf Wunsch werden Fingerabdrücke aufgenommen; und der Ausweis kann zudem als digitaler Identitätsnachweis (eID) verwendet werden. [27.07.2008]

BERICHTE IN MINIWAHR:
Thomas Mayer am 06.09.2007
Immer mehr Details zu den geplanten Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt werden bekannt. Eine kurze Übersicht über die rechtlichen und technischen Aspekte des als Remote Forensic Software (RFS) bezeichneten Programms.
Peter Ulber am 12.09.2003
Wir wollen den 2. Jahrestag der Terroranschläge in den USA zum Anlaß nehmen, uns das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 ansehen.
Peter Ulber am 22.11.2002
Ein Jahr nach den Terroranschlägen von New York führten wir eine Umfrage zum Thema 'Privatsphäre und Datenschutz' durch. Wir befragten dazu 55 Personen auf dem Münchner Marienplatz zu Ihrer Meinung zur Terrorismusbekämpfung.


cc_by-nc-sa_3.0     Valid HTML 4.0!    Valid CSS!    CAcert secured