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Sa, 11. Oktober 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008 |
12.01.2007
Kreditkartendaten: Rasterfahndung oder nicht?
Halle
Bei Ermittlungen gegen Abonnenten einer Website, die Kinderpornografie anbietet, wurden Kreditkartenunternehmen beauftragt, Kundendaten nach bestimmten Merkmalen zu überprüfen. Über die Rechtmäßigkeit wird nun intensiv diskutiert.
Im Rahmen der Ermittlungen gegen Nutzer einer Website hat die Staatsanwaltschaft Halle und das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt Kreditkartenunternehmen gebeten, ihre Daten nach bestimmten Geldtransaktionen zu durchsuchen. Es ging um die Überweisung einer definierten Geldsumme auf ein bestimmtes Konto im Ausland. Dadurch sollten die Kunden überführt werden.
Nach Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hält dieses Vorgehen für rechtmäßig, da zum einen das Merkmal, nach dem gesucht wurde, selektiv genug war, um Falschverdächtigungen nahezu auszuschließen, zum anderen aber die Strafverfolger keinen Zugriff auf die Daten anderer Kunden der Kreditkartenunternehmen erhalten hätten. Er kritisiert jedoch andere Formen der Zugriffsmöglichkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaften auf Bankdaten, wie die Aufforderung der Polizei an Banken, bestimmte Verhaltensweisen als Geldwäscheverdacht an sie weiterzuleiten. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) kritisiert das Vorgehen als "Outsourcing" der Rasterfahndung und werde die juristischen Folgen dieser Maßnahme genau überprüfen. Der düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter hat beim zuständigen Amtsgericht Halle eine Feststellungsklage eingereicht, mit deren Hilfe er erreichen will, dass das Vorgehen der Ermittler als rechtswidrig behandelt werden soll. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die Durchsuchung. Deren Vorsitzender Konrad Freiberg warnte davor, dass eine anderweitige Beurteilung durch das Amtgericht Halle "ein großer Sieg für die Kinderporno-Mafia" darstellen würde.
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