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Mi, 14. Mai 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006 |
05.02.2007
Bundesgerichtshof: Heimliches Ausspähen von Computern unzulässig
Erst vor kurzem hatte das Bundesinneministerium, namentlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, technische Schritte für das verdeckte Ausspionieren von Computern via Internet angekündigt. Das BGH reagiert mit diesem Urteil nun auf diesen Vorstoß. Während die FDP das Urteil begrüßt, fordert Schäuble nun entsprechende Gesetzesänderungen, um die gewünschten, geheimen Durschsuchungen doch möglich zu machen. Das BGH erklärt zur Urteilsbverkündung:
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.
Bereits im November hatte Urlich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am BGH, das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin zwar Beschwerde eingelegt, der 3. Strafsenat bestätigte aber nun den Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters Ulrich Hebenstreit.
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