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Di, 7. Oktober 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2008 |
11.06.2007
Fingerabdrücke in Pässen - Bundesrat segnet Gesetz ab
Seit Oktober 2006 ist das digitale Gesichtsbild neben der altbekannten Unterschrift bereits biometrischer Bestandteil des Passes. Somit kommen nun die Fingerabdrücke als drittes biometrisches Merkmal dazu. Im Rahmen dieser Gesetzesnovelle wird zudem die automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden Realität. Entsprechende Informationen dürfen von den Paßbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten an die Strafverfolger übermittelt werden, wenn die zuständige Meldestelle nicht erreichbar ist.
Nicht geschafft hat es der Antrag der CDU/CSU, Fingerabdrücke dauerhaft bei den Meldebehörden zu speichern. Ungeachtet dessen ist auch die so verabschiedete Gesetzesnovelle Gegenstand heißer Diskussionen. So hat Günter Schumacher vom
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