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Fr, 9. Mai 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006 |
08.02.2008
Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum IFG und die Antwort
Berlin
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage eine Reihe von Fragen zu den Auswirkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in 2007. Jetzt liegen die Antworten vor.
Das IFG gibt jedem Bürger grundsätzlich das Recht auf Auskunft bzw. Akteneinsicht bei Bundesbehörden. Somit sollte der verschwiegene Obrigkeitsstaat mit einer Betonung auf Amtsverschwiegenheit in eine transparente, demokratisch orientierte Verwaltung umgebaut werden. Eine Übersicht über das Gesetz hat Peter Ulber bereits bereitgestellt. Das Gesetz ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Die Grünen stellen jedoch fest, dass die angestrebte Transparenz in der Verwaltung noch nicht verwirklicht ist. Anfragen werden eher ablehnend als bürgernah umgesetzt, und die Bundesregierung habe es versäumt, die Bürger mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen.
In ihrer Update - die AntwortenIm Jahr 2007 gab es 1265 Anfragen auf Akteneinsicht. In 681 Fällen wurde der Zugriff auf die Informaionen vollständig, in weiteren 128 Fällen teilweise verwehrt. Die Behörden erhoben in 116 Fällen Gebühren für den Informationszugang, darunter in 42 Fällen von mehr als 100 €. Die Notwendig für eine Werbekampagne für das IFG sieht die Bundesregierung nicht, da die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen informiert würde. In allen Fällen seien die Antragsformulare einfach über eine Suchfunktion der Website möglich.
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