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Mi, 14. Mai 2008
DER GROSSE BRUDER
2000 - 2006 |
22.03.2008
Einstweilige Anordnung gegen Verwendung von Daten aus Vorratsdatenspeicherung
Der Eilantrag von acht Beschwerdeführern beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde teilweise abgelehnt, teilweise war der Antrag erfolgreich.
Die Entscheidung betrifft zwei durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung geschaffene Paragrafen: § 113a des Das BVerfG lehnte die Aussetzung der Speicherung ab, lässt jedoch den Zugriff auf die gespeicherten Daten nur für die Verfolgung schwerer Straftaten zu, nicht jedoch zur Verfolgung aller mittels Telekommunikation begangener Straftaten.
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