Deutschland
... Internetprovider, Telefondiensleister und Mobilfunkbetreiber die Verbindungsdaten Ihrer Kunden zukünftig mindestens 80 Tage lang speichern müssen (TKÜV)? [19.12.2002]
O'BRIEN WILL'S WISSEN:
Haben Sie bereits einmal einen Anonymisierungsdienst wie etwa TOR oder Jap benutzt?