Nachrichten vom 19. Januar 2007
Deutschland -
Der Bundestag hat das neue Telemediengesetz (TMG) beschlossen. Damit können mit diesem neuen Gesetz Strafverfolger bereits zur vorbeugenden Straftatverfolgung Bestandsdaten von Anbietern anfordern. Eine Verfassungsbeschwerde ist angekündigt. [19.01.2007]