Nachrichten vom 22. März 2008
Deutschland -
Das BVerfG hat vor der Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Daten dürfen bis zur Entscheidung in der Hauptsuche nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden.
[22.03.2008]