Der bayerische Innenstaatssekretär Hermann Regensburger (Union) behauptet, Internetprovider behinderten die Polizeiarbeit, indem sie Verbindungsdaten krimineller Surfer nicht lange genug speicherten.
Dadurch könne die Polizei Hinweisen zu Internetkriminalität nicht nachgehen. Vergangenes Jahr habe das LKA Bayern in knapp 700 Fällen wegen dieser Form der Kriminalität ermittelt, darunter seien ca. 650 Ermittlungen wegen Pornographie- und Sexualdelikten eingeleitet worden.
Nun zur Rechtslage: Provider dürfen gemäß Bundesdatenschutzgesetz Verbindungsdaten bis zu 80 Tage nach Rechnungsstellung speichern. Die Polizei darf diese Log-Daten mit richterlicher Genehmigung einsehen, bei Gefahr in Verzug sogar sofort uaf staatsanwaltliche. Dies ist Realität, allerdings werden vermutlich nicht alle Provider die 80 Tage ausnutzen, da die Speicherung der Log-Daten selbst Speicherplatz benötigt. Doch wie soll nun ein Provider wissen, ob ein bestimmter Surfer gerade „kriminell“ ist? Vielleicht hilft da ja eine Nachfrage beim User: „Herr/Frau …, sind Sie vielleicht kriminell? Wenn ja, dann werden wir ihre Verbindungsdaten extra lange speichern. Mit freundlichen Grüßen Ihr Provider“. Damit hätte dann Herr Regensburger seine Ruhe. Oder hilft vielleicht nur eine Verleumdungsklage der Provider?