Die Frage ist deshalb bedeutend, weil in den USA ein Moslem gegen die Beleidigung seiner Religion in AOL-Chatrooms klagt. Sind es nun aber private Räume, so sind derartige Äußerungen vom Recht auf ihre Freiheit abgedeckt, zumindest in den USA, wo dieser Prozess auch stattfindet.
Nach Informationen der New York Times läuft die Klage als Sammelklage vor einem Gericht in Virginia. Sie beruft sich auf ein Gesetz von 1964, wonach Zurücksetzungen auf öffentlichen Plätzen verboten und strafwürdig seien. Da der Provider diese Beleidigungen geduldet hätte, sei er mitschuldig. Die Firma weißt alle Vorwürfe von sich ab. Bei einem entsprechenden Hinweis wären die User, die eben diese Beleidigungen ausgesprochen hätten, aus dem Chat ausgeschlossen worden.
Im Prozess ist jedoch zunächst zu klären, ob Chatrooms aber überhaupt öffentliche Räume seien. Das macht dieses Verfahren auch für andere Provider interessant, da es zu diesem Fall noch keine Präzedenz gibt.