In einem früheren Artikel haben wir es angekündigt, jetzt ist es soweit. Die Bundesregierung will mit Unterstützung der Länder, sowie der CDU/CSU, mehrere Milliarden Mark für den Ausbau der Kontroll- und Überwachungseinrichtungen investieren. Der Bundesinneminister Otto Schily fordert zu dem die Einführung des Fingerabdruckes bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen. Zur Verwirklichung vieler dieser Maßnahmen außerdem das Bundesdatenschutzgesetz aufgeweicht werden.
Im ZDF-Morgenmagazin sprach sich Schily für eine lückenlose Kontrolle aller nach Deutschland einreisenden Personen aus. Das beinhalte auch eine Regelnachfrage bei Asylbewerbern und ausländischen Arbeitskräften beim Verfassungsschutz. „Wir müssen alle Möglichkeiten zur Identifizierung nutzen. Das schadet auch nicht unseren Grundrechten.“ Beschlossen ist bereits die Installation eines rechnergesteuerten Netzes von Überwachungskameras an der bayerisch-tschechischen Grenze.
Weiterhin hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch, den 19.09.2001 eine verschärfte Verordnung zur Sicherheit im Luftverkehr herausgegeben. Die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung von Zivilpersonen, die auf
Flughäfen in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt sind, lag bisher nur im Ermessen der jeweiligen Luftfahrtbehörden (§ 29 d Absatz Luftverkehrsgesetz). Die neue Verordnung schreibt aber ab jetzt die Zuverlässigkeitsüberprüfung zwingend vor. Zudem werden alle Luftfahrtbehörden verpflichtet, diese Sicherheitsberprüfung alle fünf Jahre zu wiederholen. Bisher konnten die Luftfahrtbehörden zur Sicherheitsüberprüfung neben den Personaldaten nur Informationen bei der Polizei und den Verfassungsorganen abfragen. „Künftig wird dies durch Abfragen des Militärischen Abschirmdienstes, des Bundesnachrichtendienstes, der Strafverfolgungsbehörden, dem Ausländerzentralregister und dem Beauftragten für die Stasi-Unterlagen erweitert.“, erklärte Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig nach der Kabinettssitzung. Abzulehnen sind die Bewerber dann wenn sich herausstellt, daß der Betreffende während der letzten fünf Jahre wegen schwerwiegender Verbrechen rechtskräftig verurteilt wurde. Schon in sicherheitssensiblen Bereichen tätige Personen müssen innerhalb eines Jahres überprüft und gegenenfalls entfernt werden.