Frankreich zieht nach: Anti-Terrorpaket auf dem Weg

Der französische Senat hat letzten Donnerstag ein „Anti-Terror-Paket“ abgesegnet. Das großangelegte Gesetzesprojekt (Loi sur la Sécurité Quotidienne: LSQ), soll noch bis zum 31.Oktober die Nationalversammlung passieren soll. 13 Zusatzanträge wurden eilig angefügt und vom Senat ebenso eilig angenommen. Eine parlamentarische oder gar öffentliche Debatte konnte so gar nicht erst stattfinden. Die Zusatzanträge sollen vorerst bis Ende 2003 rechtswirksam bleiben.

Viele Datenschutorganisationen und Bürgerechtsbewegungen sprechen von einem „teilweise verfassungsiwdrigem“ Gesetzesentwurf. Sie befürchten massive Eingriffe in die Privatssphäre unbescholtener Bürger. So dürfen beispielsweise schon im Rahmen von Vorerhebungen Wohnungen durchsucht werden. Es muß keine strafrechtlich verfolgbare Beweislage vorhanden sein, Hausdurchsuchungen können somit noch vor Eröffnung der offiziellen Ermittlungen durchgeführt werden. Leibesvisitationen und Handtaschen-Durchsuchungen sollen in geraumer Zeit auch Privatsheriffs genehmigt sein. Außerdem lassen sich nun Autos eher durchsuchen. Die am 12. September ausgerufene erhöhte Sicherheitsstufe Vigipirate an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen soll mit dem neuen Gesetz zum Dauerzustand werden. Kleine „Zusatzgeschenke“, z.B. daß dem zu zehnten Mal schwarz gefahrenen, 6 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 7.500 Francs (1.145 Euro) drohen, runden das Papier ab.

Der sozialistische Abgeordnete Robert Badinter, der 1981 als damaliger Justizminister die Todesstrafe abschaffte, stellt sich nun auch auf die Seite der Restriktions-Protagonisten: „Der Rechtsstaat ist kein Schwächezustand!“. Schwach und zu schützen sind aber Kinder und Jugendliche. Dennoch sollen jetzt auch schon zehnjährige Mädchen und Jungen strafrechtlich belangt werden können, wenn ihnen auch keine Gefängnisstrafe droht. Die Aufbewahrungsdauer für Telekommunikations-Daten (Internet, Handy, Telefon) wurde auf ein Jahr festgelegt. Anbieter von Kryptotechnologien will man zur Herausgabe der Ver- bzw. Entschlüssungelungscodes verpflichten. Schon jetzt ist es nach Angaben von Transfert.net möglich wegen des Versendens oder Empfangens verschlüsselter Mails in den Verdachtskreis der Ermittlungsbehörden gelangen.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 25. Oktober 2001
 Kategorie: Nachricht
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