Keine Neuregelung für Softwarepatente?

Noch einmal: Es geht nicht darum, bestimmtes Aussehen von Oberflächen oder Namen patentieren zu lassen – das regelt das Urheberrecht, sondern um die Patentierbarkeit von Algorhythmen. Das bedeutet also, daß eine Firma sich zum Beispiel eine bestimmte Rechenoperation patentieren lassen kann, und alle dann an diese Firma Lizenzgebühren abführen muß. Nun steht eine WTO-weite Neuregelung an, doch auf welcher Basis dies geschieht, darüber wird noch diskutiert.

Momentan gibt es eine unterschiedliche Handhabung bei der Patentierbarkeit von Software. Während in der EU es sehr schwer ist, eine Routine patentieren zu lassen, ist es in den USA durch den DMCA recht simpel. Erkennt nun jemand in einem Programm eine derartige Routine und entwickelt eine eigene Methode, sie einzubauen, so droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe, siehe Dmitry Sklyarov. Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums ist eine derartige Praxis sowohl betriebs-, als auch volkswirtschaftlich schädigend. Beispiele für dies gibt es genügend. So hat beispielsweise IBM sich ein Patent für das Erstellen von Webseiten mit Hilfe vorgefertigter Templates erteilen lassen. Der Antrag wurde 1998 eingereicht, zu einer Zeit also, als es schon Programme gab, die dies so durchführen.

IBM hat allein im Jahre 2000 über 1000 Patente angemeldet und erzielt mit Lizenzgebühren Einnahmen von ca. 1,1 Mrd. Euro. McAfee hat desweiteren ein Patent für automatische Virenupdates per Internet erteilt bekommen. Doch diese Technologie wird ebenfalls bereits von anderen Herstellern benutzt. Sie sollen nun an den Patentinhaber Lizenzgebühren zahlen.

Diese Beispiele verdeutlichen eines: Eine Patentierung von Software sollte weitgehend eingeschränkt erfolgen können. Doch noch ist nichts entschieden. Die USA wollen die Europäer dazu drängen, den DCMA zu übernehmen. Und zu welchen Druckmitteln die Vereinigten Staaten greifen, weiß man spätestens nach den Milzbrandattacken: Bayer wurde mit einer Verletzung des Patents auf das Mittel Cyprobay gedroht, falls es nicht billiger angeboten wird.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 25. November 2001
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