Gemeinsame Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit

Am Montag, dem 25.02.2002, hat die Initiative ODEM begonnen, Unterschriften gegen die Verfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sammeln. Die Bezirksreg-
ierung hatte Provider verpflichtet, zwei Internetadressen mit rechtsextremistischen Inhalten zu sperren. Dabei handelt es sich um folgende zwei DNS-Adressen:

Auf diesen Seiten wird einschlägiges rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet. Unter anderem werden dort Propagandmaterial des Dritten Reiches und rassistisches Liedgut zum Download und Kauf angeboten. Die Angebote werden über US-amerikanische Service-Provider verbreitet. Der erwähnte Inhalt verstößt in Deutschland gegen zahlreiche Strafgesetze (Volksverhetzung, etc.). Das zum 01.07.1997 in Kraft getretene Teledienstegesetz (TDG) legt aber fest, daß ein Acces-Provider für die Inhalte auf anderen Servern, zu denen er lediglich den Zugang vermittelt, nicht verantwortlich ist.

Trotzdem hat sich vor allem in Bezug auf rechtsextremistische Internetangebote nicht zuletzt durch die „Marketing-Kampagne: NPD-Verbot“ der Bundesregierung die Meinung der zuständigen Behörden geändert. So wurde bereits des öfteren versucht, gegen Inhalte dieser Art im Netz vorzugehen. Den Access-Provider wirft man mit Verweis auf den Straftatbestand der Webangebote in Deutschland Beihilfe zur Verbreitung selbiger vor. Dies kann aber letztens nicht durch das TDG gestütz werden. Die Sperrungsverfügung ist demnach mit einer rechtsmäßig äußerst fragwürdigen Zensurmaßnahme zu vergleichen.


Wer Bürgern die Möglichkeit der Kommunikation oder Informationsbereitstellung verwehrt oder einschränkt, verhält sich nicht demokratisch, sondern autoritär und legt diktatorische Verhaltensweisen an den Tag. Damit offenbart er seine Schwäche und/oder seinen Unwillen, sich inhaltlich mit den Betroffenen auseinanderzusetzen. Er stellt sich also gegen eine offene Diskussion. Exemplarisch spricht man von »Unruhestiftern und Chaoten, Aufwieglern oder Extremisten«. Eine Demokratie als eine offene Gesellschaft muß solche Menschen entweder akzeptieren oder zumindest dulden können. Demokratie ist Pluralität und nicht Uniformität. Mehr und mehr gewinnt man den Eindruck, daß dieser deutsche Staat und nicht nur dieser, seine demokratischen Grundsätze begräbt.

Wir vom Grossen Bruder befürworten den Inhalt der Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit ausdrücklich. Im folgenden die Presserklärung der Düsseldorfer Bezirksregierung. Hier geht’s zur Webseite der Erklärung.

Bezirksregierung Düsseldorf erlässt Sperrungsverfügungen wegen rechtsextremistischer Angebote im Internet:

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute damit begonnen, Sperrungsver-
fügungen gegen die nordrhein-westfälischen Zugangsvermittler (Access- Provider) zu erlassen, die Internet-Nutzern weiterhin Zugang zu zwei rechtsextremistischen Internet-Angeboten verschaffen.

Durch diese Internet-Angebote, die über amerikanische Service-Provider verbreitet werden, wird gegen zahlreiche deutsche Strafgesetze verstoßen. So wird der Tatbestand der Volksverhetzung begangen, indem zum Hass gegen Juden und Ausländer aufgestachelt wird. Diese Bevölkerungsgruppen werden beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet. In zynischer Art und Weise werden „Judenseife“ und „Zyklon B Kanister“ zum Kauf angeboten.

Weiterhin – so die Sperrungsverfügung – wird die Judenvernichtung des Dritten Reiches gerechtfertigt. Außerdem werden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen , § 86 Strafgesetzbuch, verwendet. Die Internet-Angebote sind nach dem Mediendienste -Staatsvertrag im Übrigen auch unzulässig, weil sie den Krieg verherrlichen und geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden. Die Sperrungen sind nach der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf auch technisch möglich und zumutbar .

Die Sperrungen können mit einfachstem Aufwand herbeigeführt werden. Bei 15.951 rechtsextremistischen Straftaten allein im Jahr 2000 ist die Abwägung der Belastung der Anbieter durch eine Sperrung nicht so schwerwiegend, wie die Gefahr des Rechtsextremismus für die Demokratie, den Rechtsstaat den öffentlichen Frieden und für Leben und Gesundheit vieler Einzelner.

Durch die Sperrungen kann nach dem derzeitigen Stand der Technik keine Totalblockade für alle Internet-Nutzer erreicht werden, eine Erschwernis und Behinderung des Zugangs für den durchschnittlichen Nutzer ist jedoch zulässiger Handlungszweck der Verwaltung und stellt die Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügung nicht in Frage.

Die Sperrungen verletzen nicht die Rechte Dritter. Der Mediendienste-Staatsvertrag schränkt die Informationsfreiheit der Nutzer zulässig ein. Es gibt keinen Anspruch der Nutzer auf Empfang unzulässiger, insbesondere strafbarer Angebote.

Die Hochschulen und Fachhochschulen werden im Übrigen von der Sperrungsverpflichtung insoweit ausgenommen, als die Nutzung der v. g. Angebote zu Zwecken der Wissenschaft , Forschung und Lehre erforderlich ist.

Pressemitteilung 42/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.02.2002

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 28. Februar 2002
 Kategorie: Nachricht
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