Der Bund der Kriminalbeamten (BdK) fordert seit Anfang diesen Jahres einen „effektiveren Einsatz“ des genetischen Fingerabdrucks. die DNA-Probe soll zu einer Standardmethode der Polizei werden, vergleichbar mit einem Fingerabdruck, ohne weiteres in Zentralregistern gespeichert werden können und durchaus auch bei Bagatelldelikten aufgenommen werden.
Um dieses Zeil zu erreichen, schrieb die Vereinigung einen Brief an alle deutschen Justiz- und Justizminister. Desweiteren brachte die Uniosfraktion einen Gesetzentwurf zur – nicht ganz so weit reichenden – Ausweitung der Anwendung der DNA-Analyse in den Bundestag ein. Momentan ist dieses Verfahren nur dann erlaubt, wenn es sich um Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ handelt, und selbst dann nur im Fällen, in denen eine Widerholung durch denselben Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem ist in jedem Fall ein richterlicher Beschluß notwendig, sogar bei „anonymen Spuren“, also bei denen eines unbekannten Täters.
Den letzteren Vorbehalt möchte auch der Deutsche Richterbund abschaffen. Bundesinnenminister Schily will ebenfalls die Anwendung des genetischen Fingerabdrucks erweitern. Zwar wurde der Antrag der Union im April im Bundestag abgelehnt, aber vor wenigen Wochen kündigte Otto Schily an, die DNA-Analyse auch bei Sexualstraftaten wie Exhibitionismus zuzulassen. Wenn man die Geschichte jedoch betrachtet, fällt auf, daß die Kohl-Regierung 1997 den genetischen Fingerabdruck so einsetzen wollte, wie es jetzt der BdK fordert, doch das scheiterte an der FDP in der Regierung. Noch 1994 forderte die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, daß Ergebnisse von DNA-Untersuchungen auch im Falle einer Verurteilung gelöscht werden müssten. 1998 wurde dann die Gendatenbank beim BKA eingeführt. In dieser sind bis jetzt 160000 Personen registriert. Sollte sich der BdK durchsetzen, würde sich diese Zahl auf das 20-fache erhöhen – eben die Zahl der Einträge in der elektronischen Fingerabdrucksdatei AFIS.