Erstwähler sind schon seltsam. Meistens politisch uninteressiert, wie uns die Shell-Jugendstudie weißmachen will, aber doch irgendwie auf den eigenen Vorteil bedacht. Letzteres will der Bundestag ausnutzen, um diese seltsamen, nun, man kann schon sagen, Menschen dazu bewegen zu können, doch am 22. dieses Monats noch irgendwo ihr Kreuzchen zu machen. Mit einer Plakatkampagne sollen also jungen Mitbürgen zwar nicht die Vorzüge des „36-Mark-Gesetzes“ (E. Stoiber), aber immerhin diejenigen bestimmter grundgesetzlich garantierter Rechte erläutert werden. Leider sind das alles Rechte, die so nicht mehr vorhanden sind.
Motiv Nr. 1: 10.000 Watt im Körper
Die Polizei darf in Deutschland nicht foltern. Auch in Gefängnissen darf nicht gefoltert werden. Eigentlich eine gute Sache, wenn es nicht Gegenbeispiele gäbe: So wurden bei der Entführung Hanns Martin Schleyers die Mitglieder der RAF in Isolationshaft gesperrt, um sie zur Preisgabe ihrer Informationen zu zwingen, die sie ber dei Entführer hatten. Auch im weiteren Verlauf der Geschichte der BRD wurde gegenüber RAF-Mitgliedern zu dieser Maßnahme gegriffen. Naja, das ist ja nicht direkt Folter, eher so eine Art Zwang, mit dem man u.U. vielleicht den Redefluß erhöhen kann …
„Ja gut, äh“ (Kaiser Franz), alles Vergangenheit. Aber Folter ist nun mal ungesetzlich. Doch in der näheren Vergangenheit kommen doch solche Vorfälle nicht vor, oder? Zwar nicht direkt Folter, doch es wurden schon Beweismittel zu Prozessen zugelassen, die ungesetzlich erworben wurden. Wohlgemerkt, erst kürzlich. Wann dürfen wir mit den ersten gefolterten Islamisten rechnen?
Motiv Nr. 2: Flirten, Lästern, Tratschen
Nicht gerade vorteilhaft auch dieses Plakat. Mit der TKÜV müssen alle Anbieter von Telefon- und Internetdiensten die Verbindungsdaten 80 Tage lang speichern, weshalb wir auch eine Online-Demonstration dagegen veranstaltet haben. Aber es geht noch weiter: Von allen werden zwar „nur“ die Verbindungsdaten gespeichert, d. h. angerufene Telefonnummern und aufgerufene Internetseiten. Genügt dies bei letzterem schon, um die Inhalte festzustellen, so gibt es für ersteres noch eine weitere Einschränkung: Der sogenannte Große Lauschangriff. Damit können die Strafverfolger auf richterliche Anordnung von Verdächtigen alle Telefongespräche mithören und aufzeichnen. Von wegen „Und keiner hört mit“. Was die Geheimdienste anstellen, ist noch unklar. Die technischen Mittel sind sicherlich vorhanden, wie auch die Seite des BND deutlich zum Ausdruck bringt. Zitat: „Senden Sie bitte keine Einschreibebriefe oder Päckchen, und bewerben Sie sich nicht per e-Mail.“
Motiv Nr. 3: Schießen ohne Blutvergießen
Dazu fällt mir nur zwei Wörter ein: Jugoslawien, Afghanistan. Die Opfer dieser Angriffskriege werden mit diesem Plakat verhöhnt. Punkt. Aus. Die Dumm-Dreistigkeit dieses Plakats möchte ich nicht mehr kommentieren. Ich bin auf’m Klo und kotz mich mal aus.