Journalisten als Peilsender – Auswertung von Verbindungsdaten

Journalisten haben einen besonderen Schutz, was den sogenannten Großen Lauschangriff angeht. Das war ja eine der Ergänzungen, mit deren Hilfe das entsprechende Gesetz im Bundestag verabschiedet werden konnte. Dumm ist nur, daß gerade das Abhören mittlerweile fast schon uninteressant geworden ist – sind Verbindungsdaten doch wesentlich leichter auszuwerten. Vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht darüber verhandelt, ob die Verbindungsdaten von Journalisten daher ebenfalls auszunehmen sind. Das Urteil wird erst in einigen Wochen verkündet.

Es geht in beiden Fällen um den Kontakt von Journalisten mit mutmaßlichen Straftätern zu Recherchezwecken. Und in beiden Fällen wurden ihre Verbindungsdaten dazu verwendet, die Flüchtigen aufzuspüren. Die Kläger sehen dadurch die Pressefreiheit in Gefahr, weil dann der Informantenschutz nicht mehr gegeben ist. Möglicherweise könnten dann die Handys als Peilsender verwendet werden, wenn die Polizei davon ausginge, daß ein Treffen mit Informanten stattfindet.

Zwar können durch die Neuregelung der Strafprozeßordnung nur noch Straftaten von erheblicher Bedeutung mit Hilfe von Verbindungsdaten aufgeklärt werden (seit Februar), doch es gibt keine Ausnahmeregelung für Journalisten. Außerdem müssen die Verbindungsdaten uaf Vorrat gespeichert werden. Das Bedeutet, dass auch erst nach Erscheinen eines Artikels auf die Verbindungsdaten zurückgegriffen werden kann, und somit nachträglich eine Überwachung stattfindet. Und wie war das mit dem Peilsender? Ein Handy kann nun mal auf bis zu 10m genau geortet werden. Ein sehr guter Peilsender.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 28. November 2002
 Kategorie: Nachricht
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