T-Online speichert unerlaubt Daten – Ein Betroffener klagt jetzt dagegen

Holger Voss klagt die T-Online AG wegen unzulässiger Speicherung von Verbindungsdaten an.
Das Teledienstedatenschutzgesetz verbietet die Speicherung von Nutzungsdaten, die nicht für das Funktionieren des Dienstes oder für die Abrechnung nötig sind (§6 TDDSG). Nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz ist die Speicherung von IP-Nummern nur zu Abrechnungszwecken erlaubt. Da Holger Voss jedoch einen Flatrate-Tarif nutzte, gespeicherten personenbezogenen Daten der Staatsanwaltschaft weitergegeben. Das Sammeln von Nutzungsdaten wurde schon mehrfach von Datenschutzbeauftragten kritisiert.

Der Münsteraner Kläger Holger Voss ist von dieser Datensammlung betroffen:
Gegen ihn fand im Januar ein Strafprozess statt, weil er sich im Forum des Online-Magazins-Telepolis satirisch – und deshalb, so der Vorwurf, missverständlich – zu Krieg und Terror geäußert hatte. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, aber im Prozessverlauf kam ans Licht, dass T-Online seine Verbindungsdaten ohne jeglichen Tatverdacht gespeichert und später an das Gericht weitergegeben hatte. Jetzt hat Holger Voss wegen der Speicherung seiner Nutzungsdaten Anzeige erstattet. Der T-Online AG droht nun nach Angaben seines Anwalts Stefan Jaeger, eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 17. April 2003
 Kategorie: Nachricht
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