DNA-Datenbank auf Verdacht

Gegen einen Berliner wurde jahrelang wegen Terrorverdachts ermittelt. Dabei wurde er in diesem Fall nur als Zeuge befragt, nicht jedoch als Beschuldigter. Die ganze Sache flog erst auf, als er von der Bundesanwaltschaft zur Abgabe seines Genetischen Fingerabdrucks aufgefordert wurde.

Im April 1995 versuchte eine linke Gruppe namens K.O.M.T.E.E. den noch leerstehenden Neubau eines Abschiedegefängnissen zu sprengen. Als sie bei der Tat ertappt wurde, flohen sämtliche Beteiligten, ließen aber einen PKW mit drei Ausweisen zurück. Aufgrund dieser Ausweise wurde nun nach diesen Männern gesucht, darunter auch ehemalige Mitbewohner befragt. Dass diese jedoch selbst in Tatverdacht stünden, wurde ihnen jedoch nicht mitgeteilt. Erst als einer der Befragten dazu aufgefordert wurde, seinen Genetischen Fingerabdruck in der Zentraldatei beim BKA speichern zu lassen, wurde dies den Betroffenen gegenüber gestanden.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich vergangenes Jahr in München. Ein ehemaliger RAF-Sympathisant wurde vom LKA Bayern aufgefordert, seinen Genetischen Fingerabdruck ebenfalls in der Datenbank speicher zu lassen. Er hatte in den 80er Jahren gefangene mutmaßliche und auch verurteilte Mitglieder der RAF besucht und sich für die Begnadigung der Häftlinge ausgesprochen.


Welchem Zweck diese beiden Fälle dienen, ist nicht bekannt. Im beiden Fällen konnten die Personen nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung überführt werden, in letzterem besteht selbige nicht mehr. Vielmehr deutet der ganze Sachverhalt darauf hin, dass eine Datenbank mit Linksextremistischen angelegt werden soll. Ein weiteres Indiz für letztere These ist die Tatsache, dass bis Ende 2002 aus Bayern doppelt so viele Einträge in die zentrale DNA-Analyse-Datei (DAD) stammen wie aus dem bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen. Dazu muss allerdings noch festgestellt werden, dass in Bayern im Gegensatz zu NRW keine richterliche Anordnung zur Speicherung der Daten nötig ist.

Trotzdem konnten im Jahr 2002 in NRW mehr Straftaten mit Hilfe des Genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt werden als in Bayern.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 30. April 2003
 Kategorie: Nachricht
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