AN.ON/JAP unter Beschuß

Seit einiger Zeit existiert der Anonymisierungsdienst JAP, der von der Universität Dresden entwickelt wurde. Damit ist es möglich, durch das Hintereinanderschalten verschiedener Proxy-Server seine eigene IP-Adresse zu verbergen. Dies gilt aber nur solnage, wie nicht von den beteiligten Proxy-Servern Daten aufgezeichnet werden. Das war lange Zeit der Fall, doch seit einigen Wochen gibt es dazu widersprüchliche Meldungen und Pressemitteilungen.

Alles begann mit Nachricht im Heise Newsticker am 18.08.03. Dort wurde berichtet, dass das Bundeskriminalamt (BKA) vor Gericht erwirkt hat, dass JAP-Mitarbeiter die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und über die gespeicherten Daten Auskunft zu geben habe. Es folgte eine weitere Meldung im Heise Newsticker, wonach JAP die Anonymität seiner Nutzer nicht mehr so ohne Weiteres garantieren wolle. Der Informatikprofessor Andreas Pfitzmann, der an der TU Dresden dieses System entwickelte, sprach sich dafür aus, eine „Balance zwischen den Überwachungsbedürfnissen der Strafverfolger und dem Recht auf Anonymität“ zu finden. So habe man sich bereiterklärt, in Einzelfällen mit Strafverfolgern zu kooperieren, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung auszusetzen. So würden jetzt Zugriffe auf einzelne IP-Adressen, also einzelne aufgerufene Internetseiten protokolliert. Dabei fiel auch das Schlagwort, das immer wieder als Vorwand herhalten muss: Kinderpornografie.

Etwa eine Woche später, am 26.08., flatterte eine Pressemitteilung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums Schleswig-Holsteins ins Haus, wonach die Herausgabe der protokollierten Daten an das BKA nicht zulässig seien, wie das Landgericht Frankfurt am Main feststellte. Danach wurde die Protokollierungsfunktion abgeschaltet. Desweiteren wurde mitgeteilt, dass bislang ein Datensatz aufgezeichnet wurde.


So weit, so gut. Doch vergangene Woche, am 2. September, wurde eine weitere Pressemitteilung herausgegeben, wonach das BKA jetzt einen weiteren richterlichen Beschluss zur Durchsuchung der Räume von AN.ON an der TU Dresden durchgesetzt habe, um damit die Herausgabe des einzigen aufgezeichneten Datensatzes zu erzwingen. Über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens besteht weiterhin Zweifel. Tatsache ist jedoch, dass das Vertrauen der User in das System angekratzt bleibt.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 9. September 2003
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar