Der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein kündigt die Einführung mobiler Überwachungskameras im und am Hauptbahnhof München an. In den nächsten Wochen soll eine funkgesteuerte digitale Videoüberwachungsanlage ihren Betrieb in der Münchner Innenstadt aufnehmen. Im Visier steht dabei insbesondere der als Kriminalitätsschwerpunkt bezeichnete Hauptbahnhof. Rechtlich wird diese Maßnahme durch das vor drei Jahren novelliert bayerische Polizeiaufgabengesetz abgesichert.
Offensichtlich geht es hier vor allem um die Verdrängung von Randgruppen. Beckstein beruft sich in diesem Zusammenhang auf den seines Erachtens erfolgreichen Einsatz mobiler Kameras in der Nürnberger Innenstadt. Auch dort ging es weniger um die Aufklärung und Prävention schwerer Straftaten, wie Raub oder Körperverletzung, als vielmehr um die Säuberung der Innenstädte von sozialen Randgruppen. In der Pressemitteilung des Bayerischen Ministerium des Inneren heißt es dazu: „Die offene Videoüberwachung bewirkte im übrigen bei den sich regelmäßig dort aufhaltenden Personen eine spürbare Zurückhaltung, etwa beim aggressiven Betteln.“ Als größten Erfolg, so hat es jedenfalls den Anschein, wird die Sicherstellung von Betäubungsmitteln und „verschiedenen Waffen“ bei einer 20 Personen zählenden sogenannten „Rockergruppe“ gewertet. Außerdem konnte man mehrere kleinere Delikte, wie etwa Taschentiebstähle aufklären.
Seitens der Bevölkerung wird die Videoüberwachung laut Beckstein mehrheitlich positiv bewertet. Die mobilen Kameras würden helfen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Ob neben dem bloßem Sicherheitsempfinden auch die tatsächliche Kriminalitätsrate signifikant gesenkt wurde oder werden kann, ist bis heute umstritten. Das sichere Gefühl bekommt man billiger und es in der Öffentlichkeit populistisch wirksamer. Das es vor allem um Kosteneinsparungen geht, steht außer Frage: „Dank des Vorhandenseins von Videoaufzeichnungen reduzierte sich der Ermittlungsaufwand bei diesen und anderen Straftaten erheblich.“
Aus grundrechtsspezifischer Sicht, sind vor allem die auch vom Bayerischen Innenministerium verzeichneten Verhaltensänderung in den überwachten Bereichen: „Die offene Videoüberwachung bewirkte im übrigen bei den sich regelmäßig dort aufhaltenden Personen eine spürbare Zurückhaltung.“ Ob diese Konformisierung des Verhaltens im öffentlichen Raum durch gezielte polizeiliche Kontrolle mit dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht vereinbar ist, bleibt mehr als fraglich. Und gerade die mobilen Kameras erlauben es der Polizei, unangekündigt jeden beliebigen Ort der Münchner Innenstadt zu observieren. Das orwellsche Gefühl, immer und überall beobachtet zu werden, wird durch den mobilen Einsatz von Videoüberwachung drastisch verstärkt.