Bundesinnenminister Otto Schily hat am Donnerstag auf dem Flughafen Frankfurt/Main das Pilotprojekt zur automatisierten, biometriegestützten Grenzkontrolle in Betrieb genommen. Für zunächst sechs Monate soll am größten deutschen Airport die Iriserkennung getestet werden. Der Scan der Augeniris ersetzt für interessierte Personen im Non-Schengenflugverkehr die herkömmlichen Grenzkontrollen.
Zugelassen sind in der Testphase nur zuvor überprüft und als grenzpolizeilich unbedenklich eingestufte EU-Bürger die über einen gültigen und maschinenlesbaren Reisepass verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die sogenannten „Autocontrol-Spuren“ des biometrischen Systems befinden sich im Terminal 1, Flugsteig B.
Die Reisenden müssen auf freiwilliger Basis ihre personenbezogenen Daten aus dem mitzuführenden Ausweisdokument und die biometrischen Merkmale ihrer Augeniris vom Bundesgrenzschutz einmalig registrieren lassen. Diese Daten werden bei nachfolgenden Grenzübertritten zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung und zur biometrischen Authentifizierung benötigt. Diese Daten werden bei nachfolgenden Grenzübertritten zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung und zur biometrischen Authentifizierung benötigt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar wird das Verfahren begleiten.
Die rechtliche Grundlage sucht das Bundesministerium des Inneren im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2001. Dort wird die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Personalausweisen geregelt. Es ist jedoch gerade nicht von biometrischen Merkmalen der Augeniris, sondern nur von Gesicht, Händen oder Fingern die Rede. Daher ist zu vermuten, daß dieser Probleauf der Iriserkennung vor allem in Hinblick auf die Einführung europäischer Reisedokumente zu deuten ist.