Automatische Kennzeichenerfassung

Der bayerische Innenstaatssekretär Georg Schmid hat im Rahmen der Ausweitung der automatischen Kennzeichenerfassung eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes angekündigt.

Im Winterhalbjahr 2002/2003 testete die Bayerische Polizei sechs Monate lang die technische Leistungsfähigkeit von Autokennzeichen-Lesegeräten zu Fahndungszwecken an den bayerisch-tschechischen Grenzübergängen Waidhaus und Schirnding sowie gekoppelt mit der Geschwindigkeitsüberwachung etwa auf der Autobahn München-Salzburg.

Um diese Form der High-Tech-Fahndung fortführen zu können, soll das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) um eine Rechtsgrundlage für den präventiven Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung erweitert werden. „Die Staatsregierung wird daher in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten einen Gesetzesentwurf konzipieren, der im Einklang mit den Datenschutzerfordernissen stehen wird“, erklärte Schmid im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am Mittwoch.

Zukünftig sollen demnach die Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, nach denen aktuell polizeilich gefahndet wird, zentral gespeichert werden. Abgelesene Kennzeichen unbescholtener Bürger würden sofort nach dem Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien gelöscht. So soll die Erstellung von Bewegungsprofilen verhindert werden.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 3. März 2004
 Kategorie: Nachricht
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