Video-Infozeichen – Piktogramm

Das deutsche Institut für Normung e.V. hat ein einheitliches Piktogramm für Videoüberwachung vorgestellt. Im Mai 2003 setzten sich Vertreter des privatwirtschaftlichen Bereiches und öffentlicher Stellen im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) zusammen. Als Zwischenergebnis ist nun im Mai 2004 der Norm-Entwurf DIN 33450 „Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ erschienen.

In dem Normungsgremium habe man sich auf die Kurzbezeichnung „Videoinfozeichen“ verständigt, weil eine videoüberwachte Zone von den Betroffenen nicht nur negativ empfunden werden, erläuterte die Sprecherin des zuständigen Arbeitskreises, die Datenschutzbeauftragte der FRAPORT AG Dagmar Rebske auf der Fachkonferenz DuD am 4. Mai 2004 in Berlin.

Das neue Video-Infozeichen soll dazu beitragen, die Verpflichtung aus dem Bundesdatenschutzgesetz (§6b BDSG) bezüglich einer „angemessenen Kennzeichnung der Videobeobachtung“ auf einfache Weise für alle Anwendungsfälle umzusetzen. Es wird erwartet, dass die breite Einführung des genormten Piktogramms als Video-Infozeichen einen „hohen Wiedererkennungswert in der Öffentlichkeit sicherstellen“ wird.

Gegenwärtig sind videoüberwachwachte Plätze oft schlecht oder gar nicht als solche erkennbar. Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Raum, wo Überwachungskameras etwa in Fußgängerzonen bisweilen sehr große Areale kontrollieren. Zudem sind viele dieser Kameras schwenk- und zoombar, so daß eine genaue Abgrenzung der überwachten Zone zur Umgebung nur schwer zu erreichen ist.

Der Entwurf des Video-Infozeichens steht nun sechs Monate für eventuelle Einsprüche und Änderungswünsche zur Verfügung. Danach soll er in einer „Einsprechsitzung“ endgültig festgeschrieben werden.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 7. Mai 2004
 Kategorie: Nachricht
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