Neuerungen im Melderecht

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich ab sofort nicht mehr bei der für ihn bisher zuständigen Meldebehörde abmelden. Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb Deutschlands umziehen, müssen sich seit heute nur noch binnen einer Woche ab Einzug bei der Meldebehörde ihres neuen Wohnortes anmelden.

Wenn eine neue Wohnung im Ausland bezogen wird, besteht nach wie vor die Abmeldepflicht. Auch wer lediglich eine Wohnung aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung im Inland zu beziehen, bleibt weiterhin abmeldepflichtig. Darauf haben sich die Bundesländer geeinigt und im Vorgriff auf die Umsetzung des bundesrechtlichen Melderechtsrahmengesetzes jeweils entsprechende Weisungen zum 1. Juni 2004 erlassen.

Die Richtigkeit und Aktualität der Melderegister wird künftig durch einen internen Datenabgleich sicher gestellt, den die Meldebehörden unverzüglich nach der Anmeldung am neuen Wohnsitz durchführen. Bund und Länder arbeiten daran, diese sogenannte „Rückmeldung“ mittelfristig zwischen allen Meldebehörden in Deutschland elektronisch austauschen zu können.

Gleichzeitig entwickelt ein internationales Konsortium unter dem Titel RISER (Registry Information Service on European Residents), gefördert von der Europäischen Kommission, eine europaweite und grenzüberschreitende elektronische Melderegisterauskunft. RISER nutzt mit OSCI-XMeld einen offenen Standard für sichere Transaktionen im Meldewesen.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 31. Mai 2004
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar