Arbeitslosengeld II und Datenschutz

In Deutschland werden Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt, das von den Arbeitsämtern bewilligt und ausgezahlt wird. Das bedeutet für sehr viele Personen eine Verringerung der staatlichen Zuwendungen. Außerdem müssen die Antragsteller neue Formulare ausfüllen, die datenschutzrechtlich bedenklich sind.

In den Formularen werden einige intime Details abgefragt, deren Beantwortung zur Bearbeitung der Anträge nicht notwendig ist: Die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen ist nur optional für Rückfragen einzutragen, darauf wird jedoch in den Formularen nicht hingewiesen. Auch sind einige der Fragen zeitlich nicht festgelegt, z.B. bei der Frage nach verschenktem oder gespendetem Vermögen.

Besonderes Augenmerk gilt dem Zusatzblatt 2, in dem nach den Einkünften anderer Personen der Hausgemeinschaft als dem Antragsteller selbst gefragt wird. Auf der Rückseite dieses Blattes wird von dessen Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung verlangt. Dadurch kann dieser zu Daten über die Hausgemeinschaft gelangen, die nicht für ihn bestimmt sein dürfen. Außerdem kann das Einkommen auch ohne Probleme über Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen in Erfahrung gebracht werden.

Ähnlich verhält es sich mit verschiedenen anderen verlangten Nachweisen, die anders geregelt werden müssen, um dem Datenschutz gerecht werden zu können.


Aus Datenschutzsicht treten neben den Formularen noch weitere Probleme bei der Überprüfung der Angaben auf: Die Beamten der Bundesagentur sollen Hausbesuche vornehmen können. Der im Grundgesetz Artikel 13 verankerte Schutz der Wohung ist jedoch für Empfänger des ALG II nicht aufgehoben, da Betrug in diesem Fall keine besonders schwere Straftat darstellt. Desweiteren kritisiert der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar, dass er bei der Erarbeitung des Entwurfs nicht konsultiert wurde, obwohl zur Kontrolle ein intensiver Datenaustausch zwischen den Arbeitsagenturen und verschiedenen Institutionen notwendig ist. Dazu gehören Krankenkassen, Versicherungen und Finanzämter.

Man merkt dem Gesetz an, dass es mit heißer Nadel gestrickt wurde und viele Fragen noch ungeklärt sind. Nachbesserungen sind dringend nötig.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 25. Juli 2004
 Kategorie: Nachricht
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