Beim Ausfüllen des umfangreichen Antrags auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, kurz Arbeitslosengeld II (ALG II), fragen sich viele Betroffene, ob die Angaben zur Prüfung der Leistungsberechtigung wirklich notwendig sind und die Fragen daher beantwortet werden müssen oder ob die Auskunft über einen bestimmten Lebenssachverhalt verweigert werden kann.
Insbesondere die Fragen
- Muss der versandte Antragsvordruck überhaupt ausgefüllt werden?
- Welche allgemeinen Angaben sind freiwillig bzw. nicht erforderlich?
- Was ist eine „Bedarfsgemeinschaft“?
- Müssen Angaben über Personen gemacht werden, die im Haushalt leben, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören?
- Muss der Mutterpass vorgelegt werden?
- Was ist bei der Vorlage von Kontoauszügen zu beachten?
- Welche Fragen müssen zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beantwortet werden?
- Muss zur Feststellung des Einkommens das Zusatzblatt II verwendet werden?
- Was ist zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens zu beachten?
bedürfen einer datenschutzrechtlichen Erläuterung.
Der Landesdatenschutzbeauftrage von Brandenburg Dr. Alexander Dix: „In den vergangenen Wochen haben sich immer wieder Betroffene mit ähnlichen Fragen an uns gewandt und wissen wollen, ob sie antworten müssen oder ob sie die Auskünfte nicht ablehnen können. Der Antragsvordruck der Bundesagentur für Arbeit ist teilweise nicht datenschutzgerecht und daher auch aus datenschutzrechtlicher Sicht erläuterungsbedürftig. Mit unserem Merkblatt ‚Hinweise zum Antrag ALG II‘ wollen wir die oben aufgeführten Fragen beantworten. Ungeachtet seiner datenschutzrechtlichen Mängel empfehle ich die Nutzung des Vordrucks unter Beachtung dieses Merkblatts, da es einen neuen, datenschutzgerechten Vordruck voraussichtlich erst im Frühjahr 2005 geben wird.“
Das Merkblatt kann kostenlos beim Landesdatenschutzbeauftragten von Brandenburg in Kleinmachnow, Stahnsdorfer Damm 77 (Telefon: 033203-3560) bezogen werden oder im Internet unter http://www.lda.brandenburg.de abgerufen werden.