Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte vergangene Woche einen Entwurf für die zweite Änderung des Urheberrechts innerhalb von zwei Jahren vor. Waren im ersten Teil nach Aussage des Ministeriums nur Umsetzungen von EU-Richtlinien zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthalten, werden jetzt Änderungen vorgelegt, die durchaus diskutiert werden können.
Der Entwurf zeigt durchaus das Bemühen des Ministeriums, einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Konsumenten herzustellen, was der Sinn des Urheberrechts dargestellt. So sollen Privatkopien weiterhin erlaubt sein, wenn die Herausgeber diese technisch nicht unterbinden. So hat der Konsument – zumindest theoretisch – die Möglichkeit, zwischen kopierbaren und nicht-kopierbaren Inhalten zu wählen. Da aber immer mehr Inhalte „geschützt“ werden, kann von einer Wahlfreiheit keine Rede mehr sein, die Möglichkeit zur Kopie zu privatem Gebrauch hängt also vom Wohlwollen der Verbreiter von Inhalten ab.
Auch die Frage, ob Downloads aus Tauschbörsen illegal seien, ist unklar. Zwar sind diese rechtswidrig, ob sie strafwürdig sein sollen, war der Ministerin auf der Pressekonferenz selbst nicht klar. Klar ist allerdings, dass das Anbieten von geschütztem Material in Tauschbörsen strafwürdig sein soll. Was Digital-Rights-Management-(DRM)Systeme anbelangt, so liegt auch hier alles bei den Herausgebern. Allerdings sollen in Zukunft geschützte Inhalte weniger Erlöse aus Pauschalvergütungen auf Kopiergeräte und Leermedien erhalten, da diese Inhalte nicht kopiert werden dürften.
Wesentlich interessanter ist die Auffassung des neuen Gesetzes bei den Versand digitaler Kopien: So soll es Bibliotheken weiterhin erlaubt sein, Kopien von Aufsätzen aus Zeitschriften digital zu versenden. Damit bleibt es weiterhin möglich, den Lehrbetrieb an Universitäten aufrecht zu erhalten, da ansonsten Literatur für Diplom-, Magister- und Seminararbeiten wesentlich schwieriger zu beschaffen wäre.