Das Innenminsterium zur DNA-Analyse

Das Bundesministerium des Inneren hat gestern gewissermaßen eine Ode an die DNA-Analyse veröffentlicht. So jedenfalls liest sich die resümierende Pressemitteilung zu diesem vergleichsweise neuen kriminalistischen Hilfsmittel. Die DNA-Analyse habe sich „zu einem besonders effektiven und unverzichtbaren Werkzeug der Kriminalitätsbekämpfung entwickelt.“

Das Innenministerium sucht dies mit konkreten Zahlen zu belegen: „Allein im Jahr 2002 sind durch die DNA-Analyse 66 Tötungsdelikte, 135 Sexualstraftaten und mehr als 3.000 Diebstähle aufgeklärt worden.“ Diese Aussage suggeriert in ihrer Formulierung eine überdurchschnittliche Bedeutung der DNA-Analyse bei der Polizeiarbeit, so als ob etwa jeder zweite Mord mittels genetischem Fingerabdruck zu lösen sei. Das dem nicht so ist, zeigt ein Vergleich mit der Summe aller registrierten Straftaten im selben Jahr: 3.541 Tötungsdelikte (davon aufgeklärt: 95.9%), 53.860 (81.8%) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 3.090.154 registrierte Diebstähle (ca. 26.7%).

Das bedeutet für die prozentuale Aufklärungsquote mittels DNA-Analyse: 1.9% bei Tötungsdelikten, 0.3% bei Sexualstraftaten und ca. 0.4% bei Diebstählen. Jetzt lesen sich die Verlautbarungen des Innenministeriums schon viel weniger spektakulär.

Zudem geht aus den Zahlen des Ministeriums nicht hervor, welche Rolle die DNA-Analyse bei der Überführung des Täters im Zusammenhang mit anderen Indizien gespielt hat. Denn es ist falsch anzunehmen, daß die DNA-Analyse schlichtweg den Straffälligen liefert. Vielmehr gilt sie nur als Indizienbeweis, wenngleich als ein besonders schwerwiegender.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 20. September 2004
 Kategorie: Nachricht
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