Was wählen Wahlmaschinen?

Ein wichtiges Problem mit Wahlmaschinen ist, daß die verwendete Technik für den normalen Wähler nicht mehr durchschaubar ist. Ist die am Bildschirm angezeigt Wahl auch die, die von der Maschine abgespeichert wird? Ist der Datenspeicher des Systems so gut geschützt, daß keine nachträgliche Manipulation möglich ist? Was passiert bei einem Systemabsturz? Sind die bis dahin eingegebenen Stimmen verloren? Werden die Daten sicher übermittelt? Viele Fragen.

Gerade bei dieser sensiblen und für das Funktionieren einer Demokratie elementaren Frage sollte man eine gründliche Beantwortung aller dieser Fragen erwarten können.

Sind die Hersteller zuverlässig?

Der führende Anbieter von Wahlmaschinen in den USA ist die Firma Diebold. Von Diebold sind inzwischen rund 75.000 Wahlmaschinen im Einsatz. Leider ist gerade dieser Anbieter inzwischen sehr umstritten, da trotz der restriktiven Informationspolitik der Firma eine Reihe von Sicherheitslücken bekannt geworden sind. Bei einer der letzten Wahlen wurde von einem Diebold Mitarbeiter sogar (entgegen der gesetzlichen Vorschriften) eine nicht freigegebene und nicht überprüfte Software auf mehreren Wahlmaschinen eingespielt.

Die amerikanische Journalistin Bev Harris hat viele der aktuellen Probleme dokumentiert und eine eigene Webseite dafür eingerichtet. Zuletzt konnte sie sogar mit einem dressierten Chimpansen eine Sicherheitslücke in der Diebold-Software nachweisen.

Die Lösung für Wahlmaschinen

Für die Europäische Union muß daher eine Regelung geschaffen werden, die Fehler und Mißverständnissen beim Einsatz von Wahlmaschinen zuverlässig ausschließt.

Die beste Möglichkeit ist wohl, daß jede abgegebene Stimme mit einer Papierquittung bestätigt wird. Der Wähler kann dann kontrollieren, ob auf der Quittung auch der gewählte Kandidate steht. Diese Quittungen müssen im Wahllokal aufbewahrt werden und wenn das elektronische Ergebnis strittig ist, können die Quittungen jederzeit nachgezählt werden. Natürlich muß im Zweifelsfall das Papierergebnis Vorrang vor dem elektronischen Ergebnis haben.

e-Demokratie und Online-Wahlen ab 2008?

Die Bundesregierung plant, bereits ab 2008 Online-Wahlen einzuführen. Sie sieht in Onlinewahlen ein geeignetes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit, im Grunde sei eine Onlinewahl nicht anderes als eine elektronische Briefwahl.

Die Konsequenzen scheinen jedoch noch nicht vollständig durchdacht zu sein. Im Grundgesetz heißt es in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Das ist Online gar nicht so einfach zu realisieren.

Über das Internet ist eine freie, gleiche und geheime Wahl gar nicht so einfach und zuverlässig zu lösen. Natürlich kann jeder Wähler ein persönliches Passwort erhalten. Aber wer garantiert, daß wirklich der richtige Wähler am Computer die notwendigen Mausklicks durchführt? Wie wird verhindert, daß die Information der durchgeführten Stimmabgabe, der Wahl und des Wählers wirklich getrennt gespeichert und nicht zusammengeführt werden können? Gleichzeitig darf aber auch keine Doppelwahl möglich sein!

Das Projekt e-Demokratie wurde im Bundestag bereits 2001 in einem Pilotprojekt erprobt. Konkrete Ergebnisse wurden jedoch nicht veröffentlicht. Ein ähnliches Projekt läuft seit 2003 im Rahmen der Europäischen Union. Auch hier sind noch keine konkreten Ergebnisse sichtbar.

 Autor: cg
 Veröffentlichung: 31. Oktober 2004
 Kategorie: Bericht
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