Die Polizei als Geheimdienst – Datenaustausch zwischen Polizei und BfV

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert hat die zunehmende Vernetzung von Polizei und Verfassungsschutz kritisiert: „Die klare Trennung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz darf durch den Informationsaustausch faktisch nicht aufgehoben werden.“

Gleichzeitig stimmte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar im Rahmen der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes am 4. November dem begrenzten Datenaustausch zwischen der Polizei und dem Verfassungsschutz bzw. dem Bundesnachrichtendienst zu.

Schaar hält einen projektbezogenen Informationsaustausch für vertretbar, wenn nur dem im Volkszählungsurteil postulierten Prinzip der informationellen Gewaltenteilung Rechnung getragen wird. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1984 entschieden.

Sogar das Führen gemeinsamer Dateien von Polizei, Bundesgrenzschutz, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sei unter Beachtung dieses Urteils möglich. Schaar betont jedoch, daß der Informationsfluß streng protokolliert werden müsse. Gemeinsame Dateien dürften sich aber nur auf terroristische Aktivitäten beziehen. Die Polizei würde ansonsten etwa bei der Beobachtung oder Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ohne terroristischen Hintergrund ihre Kompetenzen überschreiten.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 7. November 2004
 Kategorie: Nachricht
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