"Werden Sie doch GEMA-Mitglied"

Einige der Leser wissen vielleicht Bescheid: Auch ich produziere Musik und einige Musikstücke wurden bereits im Zündfunk auf Bayern2Radio gespielt. Da ich kein Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bin, wollte ich beim Bayerischen Rundfunk direkt die nach § 32 Absatz 1 UrhG garantierte angemessene Vergütung einfordern.

Der erste Anruf in der Lizenzabteilung des BR lies nichts Gutes erahnen. Die antwortende Frau schien nicht auf derartige Anrufe vorbereitet zu sein und bat mich, in zehn Minuten wieder anzurufen. Nach dem erneuten Anruf teilte mir die freundlich wirkende Person eine Telefonnummer mit, unter der ich meine Ansprüche geltend machen könne. Noch war ich allerdings zuversichtlich.

Als ich dort anrief und den Sachverhalt geschildert hatte, folgte die Ernüchterung: In der Regel zahle der Bayerische Rundfunk nicht direkt an die Urheber aus, sondern über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Schließlich seien die Ausgaben für die GEMA ein großer Ausgabeposten des BR. Als ich wiederholt hatte, dass ich kein Mitglied bei der GEMA sei, wurde mir erklärt, dass eine Mitgliedschaft mich direkt zu den Einnahmen führen würde.

Nach weiteren Diskussionen, bei denen ich anführte, dass sich die Kosten einer GEMA-Mitgliedschaft in meinem Fall nicht lohnen würde, wurde mir vorgeschlagen, ich solle doch einen Brief an die Lizenzabteilung schreiben, in der alle Sendetermine aufgelistet seien. Sie würden dies prüfen und mir das Geld zukommen lassen. Allerdings würden sie dann mit der Musikredaktion des Zündfunk sprechen und ihnen raten, nur mehr GEMA-pflichtige Musik zu spelen.

Somit bleiben mir drei Möglichkeiten:

  1. Der GEMA beitreten und darauf hoffen, oft genug im Radio gespielt zu werden, um Geld zu erhalten,
  2. die mir laut UrhG zustehende Vergütung direkt kassieren, wobei meine Musik nicht mehr im Bayerischen Rundfunk gespielt wird, oder
  3. auf die Vergütung verzichten.

Die hohen Ausgaben an die GEMA kommen vermutlich dadurch zustande, dass nachts zwischen 0.00 Uhr und 2.00 Uhr auf Bayern2Radio die Sendung Concerto Bavarese läuft, in der E-Musik von zeitgenössischen bayerischen Komponisten gespielt wird, also zu einer Zeit, in der kaum jemand Radio hört, geschweige denn das typische E-Musik-Publikum. Da E(rnste)-Musik von der GEMA höher bewertet wird als U(nterhaltungs)-Musik, sollen wohl die unbekannten Absolventen von Musikhochschulen vor dem ALG II bewahrt werden.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 10. November 2004
 Kategorie: Nachricht
 Tags:

Schreibe einen Kommentar