Verfassungsbeschwerde gegen TKG

Seit dem 12. August liegt der Entwurf eines neues Telekommunikationsgesetz vor. Einige der darin vorgesehenen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz, weshalb eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet wird. Das Neue daran: Nicht nur Datenschützer und Bürgerrechtler sollen sich daran beteiligen, sondern auch Telekommunikationsunternehmen.

Der bürger- und datenschutzrechtliche Teil der Beschwerde richtet sich zum einen gegen die grundsätzliche Pflicht, bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses, selbst wenn diese zur Abrechnung nicht notwendig sind (z.B. beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten), da dies gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt. Ebenso verstößt gegen diesen Grundsatz, dass Telekommunikationsunternehmen Daten ihrer Kunden und deren Nutzung länger als zur Abrechnung notwendig speichern dürfen.

Zugleich sind die im Entwurf vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten von staatlichen Behörden auf persönliche Daten von Telekommunikationsteilnehmern nicht tragbar. Außerdem müssen bei der Umsetzung dieses Entwurfs TK-Unternehmen den Behörden diesen Zugriff kostenlos gewährleisten, was eine hohe Kostenbelastung für die Unternehmen bedeutet.

Die Verfassungsbeschwerde wird allerdings erst dann dem Bundesverfassungsgericht zugesandt, wenn auch ein TK-Unternehmen diese unterschrieben hat, was bislang nicht der Fall ist. Mittlerweile hat die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Initiative Materialien zur Verfügung gestellt, die als Grundlage der Diskussion über den Entwurf im Bundestag dienen.

DER GROSSE BRUDER unterstützt die Verfassungsbeschwerde.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 16. November 2004
 Kategorie: Nachricht
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