Ab Mittwoch steht im europäischen Parlament die Rahmenrichtlinie für europäische Ausweisdokumente zur Abstimmung. Kernpunkt des Entwurfs ist verpflichtende Aufnahme eines digitalen Fingerabdrucks zusätzlich zum digitalen Bild im Paß. Den vom Innenausschuß des Parlaments geforderten Verzicht auf eine europaweite Datenbank für Fingerabdrücke enthält das Ratspapier jedoch nicht.
Hintergrund ist folgender: Nachdem die Richtlinie durch den Innenausschuß des europäischen Parlamentes gegangen war, änderte der Rat der Innen- und Justizminister den Entwurf noch einmal ab. Dabei sprachen sich die Minister unter anderem für eine europaweite Datenbank aus.
Das parlamentarische Gremium, das sind die Generalsekretäre der Fraktionen, hielt diese Änderungen des Ministerrats für zu geringfügig, als daß die Richtlinie noch einmal dem eigenen Innenausschuß vorzulegen wäre. Das Vorgehen des Gremiums wurde seitens des Ministerrats unterstützt.
Zudem drohten die Innenminister, widrigenfalls dem Parlament die Entscheidungsrechte in Asyl- und Migrationsfragen, weitere drei Monate vorzuenthalten. Sie forderten das europäische Parlament damit auf, den eigenen Ausschuß zu ignorieren und stattdessen der durch den Ministerrat revidierten Richtlinie ohne weitere Prüfung zuzustimmen.
Daraufhin formulierten die Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights [EDRi], Privacy International und Statewatch einen Protestbrief gegen das Vorgehen des Rates der Innen- und Justizminister. Wir haben uns dem Brief ebenfalls angeschlossen.