Wie viel TK-Überwachung soll’s denn sein?

Die Einführung einer europaweiten Pflicht zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten wurde vom Europäischen Justizministerrat noch nicht beschlossen. Der Grund hierfür liegt in Differenzen darüber, für welche Zwecke die gespeicherten Daten verwendet werden dürfen und welche Ermittlungsbehörden Zugriff dazu haben sollen.

Ein Großteil der Mitgliedstaaten hat nach Aussage von Bundesjustizminsterin Zypries noch Bedenken gegen den gegenwärtigen Entwurf, der insbesondere von Großbritannien, Frankreich, Irland und Schweden unterstützt wird. Darin ist nicht definiert, für welche Straftaten auf die Daten zugegriffen werden dürfe, und Daten gespeichert werden müssten, die über die bislang von den TK-Unternehmen für Abrechnungszwecke angelegten hinausgehen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, wie lange die Daten vorgehalten werden müssten.

Die Industrieverbände BDI, Bitkom, eco und VATM sehen darin ein „positives Signal für den Standort Deutschland und den Datenschutz“, während sich liberale Politiker vorsichtiger äußerten. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz äußerte Bedenken, dass der deutsche Datenschutz durch europäische Innen- und Justizminister untergraben werde.

Der Bundesnachrichtendienst soll in Zukunft mehr Befugnisse bei der Überwachung internationaler Gewässer erhalten. Nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen SPD und die Günen soll er in Zukunft die Erlaubnis erhalten, in besonderen Fällen Telefongespräche von Schiffen belauschen zu können. Ziel ist es vor allem, besser auf eine Entführung deutscher Staatsbürger reagieren zu können.

 Autor: Thomas Mayer
 Veröffentlichung: 11. Dezember 2004
 Kategorie: Nachricht
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