Biometrische Personalausweise 2007

Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2007 einen neuen Personalausweis mit biometrischen Daten und einer Bürgerkartenfunktion einführen. Dies erklärte sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Das Grundformat der gespeicherten biometrischen Daten werde dabei wie bei den europäischen Reisepässen von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO vorgegeben. Gleichzeitig gilt die Verordnung über Normen zu Sicherheitsmerkmalen und Biometrie in europäischen Pässen, die vom Rat der Innen- und Justizminister am 13. Dezember beschlossen wurde.

Die Bundesregierung hat aus Gründen des Datenschutzes für die Erarbeitung der technischen Spezifikationen eine verschärfte technische Zugangskontrolle (Extended Access Control – EAC) für die Chips durchgesetzt, auf denen biometrische Daten gespeichert werden sollen. Danach haben befugte Stellen nur mit Mitwirkung des Passinhabers Zugang zu den Daten auf dem Chip. Diese Zugangskontrolle soll kryptographisch unter Verwendung der so genannten Public-Key-Infrastruktur (PKI) realisiert werden.

Schon im Herbst diesen Jahres soll laut der Bundesregierung die Gesichtserkennung auf der Grundlage des Passfotos in deutschen Reisepässen anlaufen. Hintergrund ist die am 2. Dezember vom Europäischen Parlament getroffene Entscheidung zu biometrischen Merkmalen in europäischen Reisepässen. Demnach wird zusätzlich zum Paßbild auch der elektronische Fingerabdruck eingeführt. Dieser Beschluss wurde unter massivem Druck des Rates der Innen- und Justizminister getroffen.

Die Kosten für Paß und biometrischen Speicherchip seien abhängig von der benötigten Anzahl solcher Chips im europäischen Umfeld und daher noch nicht absehbar. Klar sei allerdings, dass diese wie bisher auf die Passgebühr umgelegt werden sollen.

Die FDP begründete ihre Anfrage damit, dass die biometrischen Merkmale unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeführt werden bzw. werden sollen. Es habe darüber in Deutschland keine ausreichende gesellschaftliche Debatte gegeben. Weiterhin stehe die Effizienz biometrischer Daten für fälschungssichere Ausweisdokumente in Frage bzw. ihre prinzipielle Notwendigkeit. Die FDP fragt deshalb nach der von den Bundesbehörden ermittelten Anzahl gefälschter Ausweisdokumente im vergangenen Jahr – keine Antwort.

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 11. Januar 2005
 Kategorie: Nachricht
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