Der Chefarzt der Münchener Rückversicherung, Achim Regenauer, schaltet sich in die Diskussion um das Gendiagnostikgesetz ein. Zwar verpflichteten sich die Versicherungen freiwillig, bis 2011 keine Ergebnisse von Gentests Versicherter zu verlangen. Im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes soll dies jedoch vollständig verboten werden.
Laut Regenauer führe dieses Gesetz zu einer Benachteiligung anderer Versicherter, deren Gesundheitsrisiko mit Hilfe anderer Methoden wie z.B. Blutdruckmessungen oder Ultraschall gemessen werden könne. Diese Risiken müssten bislang bereits bei Vertragsabschluss der Versicherung mitgeteilt werden.
Es sei nicht geplant, Gentests eigens für Versicherungsabschlüsse durchzuführen, sondern nur auf bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückzugreifen, wie dies bereits bei anderen Untersuchungen üblich sei, so Regenauer weiter.