Wie wir Ende Januar berichteten, möchte die Bundesregierung mit einem Gesetz den Versicherungen Einblick in Gentests verwehren. Die Branche protestiert und verweist auf ihren freiwilligen Verzicht von Gentests bis 2011.
„Ein Gesetz hat kein Ablaufdatum“, erklärt Dr. med. Achim Regenauer, 48, Leiter das Kompetenzzentrums Biowissenschaften der Münchener Rückversicherung, die Kritik am geplanten Gendiagnostikgesetz.
Aber warum ist denn ein Ablaufdatum so wichtig? Ganz einfach: Zum heutigen Zeitpunkt lassen sich nur wenige und dann auch fast ausschließlich seltene Krankheiten (z.B. fragiles X, zystische Fibrose) gendiagnostisch erkennen. Die für die Versicherer interessanten Volkskrankheiten spielen bei den jährlich 90.000 Gentests keine Rolle. So fällt eine freiwillige Selbstverpflichtung außerordentlich leicht.
Das Blatt wird sich wenden, wenn relevante Gendefekte zuverlässig diagnostiziert werden können. Wenn Gentests für Volkskrankheiten entwickelt werden, müßten private Versicherungen diese berücksichtigen, so Regenauer. Kurzum: Der freiwillige Verzicht der Branche ist nichts anderes als Imagepflege. Praktisch ist er schlichtweg irrelevant.