Seit zwei Monaten läuft in der niederösterreichischen Justizanstalt Hirtenberg ein Pilotversuch zum elektronisch überwachten Hausarrest (electronic monitoring).
Fünf Freigänger erhalten seit Ende 2004 bei jedem Ausgang elektronische Fußfesseln. Damit können die Vollzugsbeamten die Inhaftierten auf Schritt und Tritt überwachen, ohne daß jemand die Klienten persönlich begleiten muß.
Möglich macht dies ein am Fußgelenk befestigter Sender, mit dem sich durch Funkkontakt zu einer Relaisstation überprüfen läßt, wann sich die verbüßende Person innerhalb des vorgeschriebenen Bereiches aufhält wann sie diesen verläßt. Dieses Verfahren wird auch als Electronic Monitoring (EM) der ersten Generation bezeichnet. Hierbei geht es um bloße Anwesenheitskontrolle.
Die EM-Geräte der zweiten Generation ernöglichen bereits eine permanente oder punktuelle Aufenthalteskontrolle der Zielperson. Die EM-Geräte der dritten Generation, die sich vielfach noch oder schon im Teststadium befinden, sollen auch Interventionen seitens der Kontrolleure und Überwacher erlauben, wie zum Beispiel leichte Stromstöße bei Regelverletzungen.
Aus Sicht von Alfred Steinacher, dem Vollzugsleiter der Justizanstalt Hirtenberg, erlauben es die elektronischen Fußfesseln das Problem der überfüllten Gefängnisse zu lösen. Dieser Einschätzung schließt sich die österreichische Justizministerin Karin Miklautsch (FPÖ) an.
Miklautsch das Electronic Monitoring für Verurteilte mit geringen Straftaten bis zu einer Haftdauer von zwei Jahren vorgeschlagen. Die elektronischen Fußfesseln sollen eine frühzeitige Entlassung ermöglichen. So könnten nach ihren Angaben bis zu 15 Prozent der Haftplätze eingespart werden. Nebeneffekt sei die effizientere Resozialisierung der Klienten.
Grundsätzlich sprechen sich alle im österreischischen Parlament vertreten Parteien für eine derartige Lösung aus. Sollte sie beschlossen werden, könnten die elektronischen Fußfesseln bereits in diesem Sommer in ganz Österreich zum Einsatz kommen.
Electronic Monitoring wurde zuerst 1980 in den USA eingesetzt, ebenfalls zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse. In den Niederlanden wird EM als Alternative zu kurzen unbedingten Gefängnisstrafen (bis 12 Monate) eingesetzt. Auch in Großbritannien, Schweden, der Schweiz und Deutschland werden elektronische Fußfesseln im Vollzug eingesetzt.