Korrekturen am geplanten Telemediengesetz gefordert

Am vergangenen Freitag haben Bürgerrechtsgruppen einen Korrektorvorschlag für das geplante Telemediengesetz vorgelegt. Das neue Telemediengesetz wird derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. Bis zur Sommerpause soll ein Entwurf vorliegen.

Die acht Organisationen fordern unter Federführung des Juristen Dr. Patrick Breyer zahlreiche Änderungen zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens in die neuen Medien. Grundsätzlich sollen demnach so wenig persönliche Daten wie möglich gespeichert werden. Ebenso verlangen sie eine entsprechend transparente Verarbeitung.

Die Korrektorvorschläge beziehen sich auf das derzeit gültige Teledienstegesetz (TDG) vom 22. Juli 1997 (BGBl I S. 1870) in der geänderten Fassung vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S. 3721). Es folgt die Kurzfassung der Pressemitteilung:

„Hintergrund der vorgestellten Forderungen ist, dass die neuen Medien für das tägliche Leben immer wichtiger werden. Zugleich wachsen sie zu einer wichtigen Säule der Wirtschaft heran. Die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hängt jedoch davon ab, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt. Dieser Zusammenhang ist durch verschiedene Umfragen ebenso erwiesen wie die Tatsache, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit aus Sorge um ihre Privatsphäre noch auf die Nutzung von Online-Diensten verzichten.

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Dies ist derzeit nicht gewährleistet: Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von Emails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren.

Angesichts dessen ist es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste sowenig persönliche Daten wie möglich verarbeiten und dass die Verarbeitung möglichst transparent gestaltet wird. Weitere Forderungen aus Verbrauchersicht betreffen die Abschaffung der untauglichen Sperrungsverfügungen gegenüber Zugangsprovidern und eine klare Regelung der Reichweite des Telemediengesetzes in Abgrenzung zu anderen Gesetzen.“

Kontakt: Patrick Breyer

Und hier die acht beteiligten Organisationen, darunter auch Der Große Bruder:

 Autor: Peter Ulber
 Veröffentlichung: 27. Februar 2005
 Kategorie: Nachricht
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