Die Band Beatallica wird von der Plattenfirma Sony verklagt, weil sie Coverversionen von Beatles-Songs im Stile von Metallica verbreitet. Brisanz gewinnt der Fall durch die Tatsache, dass die Musikgruppe noch nicht einmal CDs oder Schallplatten ihrer Aufnahmen verkauft hat, sondern die Musik nur zum kostenlosen Download angeboten hat.
David Dixon, Betreiber der Homepage, erhielt am 24. Februar einen Brief von den Anwälten der Plattenfirma Sony Music, in dem von ihm verlangt wird, dass er die Verbreitung der Musik komplett einstellen und die Einkünfte daraus offenlegen müsse. Ansonsten würden die Rechteinhaber die Band verklagen. Die Band hatte einen entsprechenden Brief bereits eine Woche vorher erhalten.
Die Kompostions- und Textrechte an den Beatles-Liedern liegen nicht bei den Bandmitgliedern oder ihren Erben, sondern bei Sony und deren Tochterunternehmen Sony/ATV Music Publishing.
Jedoch gibt es im US-amerikanischen Copyright eine Ausnahmeregelung für Parodien als so genannter „Fair Use“, wonach für diesen Zweck keine Rechte eingeholt werden müssen. Auf diesen Paragraphen will sich die Verteidigung von Beatallica stützen, jedoch bietet auch diese Strategie Fallstricke: Parodien, jedoch nicht Satire als Ganzes, gilt als „Fair Use“, d.h. man darf Beatles-Lieder verwenden, um sich über die Beatles lustig zu machen, nicht jedoch, um andere Bands zu parodieren.
Die Webseite Sensory Research, auf der die Beatallica-Lieder zum Download angeboten wurden, hat die mp3-Dateien von ihrem Server gelöscht.