Bundesinnenminister Otto Schily hat Anfang März das Pilotprojekt Fast Identification gestartet. Entgegen dieser Bezeichnung geht es bei diesem neuen, mobilen System nicht nur um die Identifizierung einer Person, sondern um erkennungsdienstliche Maßnahmen.
Zuerst wird der Abdruck des Daumens und des Zeigefingers optoelektronisch erfaßt, also ein digitaler Fingerabdruck genommen. Anschließend gleicht die Polizei diese Daten mit der integrierten, mobilen Datenbank oder mit dem zentralen Datenbestand des AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck Identifizierungs System) beim Bundeskriminalamt ab.
An dem Pilotprojekt sind neben dem Bundeskriminalamt (BKA) Polizeibehörden aus den Ländern Bayern, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen beteiligt. Die Behörden möchten mit dem Feldversuch die Einsatzmöglichkeiten der Einzelfingerscanner testen, insbesondere im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen.
Der rechtliche Rahmen: Bislang sind erkennungsdienstliche Maßnahmen, wozu die Abnahme von Fingerabdrücken gehört, nur bei folgenden Sachverhalten erlaubt (PolG §36, BGSG §24):
- wenn eine zulässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist
- wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß er zukünftig eine Straftat begehen wird
- bei konkretem Verdacht auf eine bevorstehende oder ausgeführte Straftat bzw. nach Straftaten
Die Möglichkeiten der Fast Identification legen in Zusammenhang mit den neuen biometrischen Merkmalen auf deutschen und europäischen Reisepässen die Vermutung nahe, daß diese Art der Identitätsfeststellung zukünftiger Standard werden soll. Ein Standard, der aufgrund gravierender technischer Mängel bei Experten heftiger Kritik ausgesetzt ist. Weiterhin verweisen die Einsätze des Systems bei Sportveranstaltungen konkret auf die Fußball-WM 2006.